Betreff
Regionaler Härtefallfonds Energiepreissteigerung
Vorlage
2022/2934
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land

Niedersachsen über die Auflage eines regionalen Härtefallfonds mit dem Zweck der

Abwendung konkret drohender Energiesperren. Der Heidekreis stellt für den Härtefallfonds bis zu 890.192,15 € zur Verfügung. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Abschluss der Vereinbarung wie laut NLT-Rundschreiben 1615/2022 vorgesehen vom Land angeboten wird und dass die betroffenen Energieversorgungsunternehmen (EVU) eigene Vereinbarungen mit dem Heidekreis im Sinne der Verwaltungsvereinbarung schließen.

 

Sachverhalt und Rechtslage:

In der gemeinsamen Erklärung „Niedersachsen – Gemeinsam durch die Energiekrise“ wurde unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) vereinbart, dass das Land Niedersachsen sich mit einem Drittel an regionalen Härtefallfonds beteiligen wird, die dazu dienen, konkret drohende Energiesperren von Privatpersonen abzuwenden. Die Härtefallfonds sollen neben den Leistungen der sozialen Sicherungssysteme und den Maßnahmen des Bundes ergänzend subsidiär dort greifen, wo etwaige Härtefälle verbleiben. Der Rahmen für mögliche regionale Härtefallfonds wurde in mehreren Arbeitsgesprächen zwischen dem MS, Vertretern der EVU sowie der AG KSV umrissen. Der Fonds soll in Form einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und den einzelnen Landkreisen ausgestaltet werden. Vorgesehen ist, dass die EVU Fälle von Kundinnen und Kunden, die auch nach Inanspruchnahme seiner gesetzlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen die Forderungen nicht begleichen können, an den Landkreis abgeben.

 

Nach aktuellem Sachstand ist geplant, dass sich das Land, die Landkreise (inkl. Region Hannover) und die EVU an dem Härtefallfonds mit jeweils einem Drittel beteiligen. Das Land stellt für den Härtefallfonds insgesamt 50 Mio. € zur Verfügung. Davon würde auf den Heidekreis nach dem Bevölkerungsanteil ein Betrag von 890.192,15 € entfallen. Bis zur selben Höhe hätte sich der Heidekreis zu beteiligen.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilungen:

Da das Land ein Drittel der Kosten erstattet, muss der Heidekreis in Vorleistung treten. Im THH 05 ist deshalb ein Aufwand von bis zu 1.780.384,30 € zu veranschlagen. Dem Landesanteil entsprechend ist ein Ertrag von 890.192,15 € einzuplanen. Im Ergebnis verbleibt ein Zuschussbedarf in Höhe des Landesanteils. Für die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen aus dem Härtefallfonds wird eine befristete halbe Stelle A 10/TVöD 9c eingeplant. Die Kosten dafür betragen 40.100 bzw. 33.350,00 €.

 

Deckungsvorschlag:

s. Haushaltsrechtliche Beurteilung