Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, eine weitere Stelle für eine Wahlbeamtin/einen Wahlbeamten zu schaffen.
Sachverhalt und Rechtslage:
Seit Januar 2003 ist die Kreisverwaltung des Heidekreises in
Fachbereiche gegliedert. Die ehemals elf Fachbereiche wurden zum April 2003 auf
zehn, ab Januar 2009 auf neun und ab August 2015 auf sieben Fachbereiche
reduziert. Dem sukzessiven Abbau auf Ebene der Führung und Steuerung gilt es
mit Verstärkung auf Ebene der Verwaltungsleitung zu begegnen, um die
Kreisverwaltung weiterhin sicher und zukunftsorientiert durch zunehmend
komplexe Herausforderungen steuern zu können.
Die Veränderungen bewirken, dass
·
die
Führung im jeweiligen Fachbereich mit entsprechendem Know-how weiterhin
erhalten bleibt.
·
strategische
Ausrichtung gelingt.
·
der
Umgang mit Herausforderungen, die über die Fachspezifik der jeweiligen
Fachbereiche hinaus gehen gesteuert und die übergreifende Zusammenarbeit
gefördert wird.
Neben der Schaffung einer weiteren Wahlbeamtenstelle gilt es im gleichen
Zuge auch die Fachbereichsleitung 09 – Bauen, Planen, Umwelt wieder autark zu
besetzen. Für die Umstrukturierung ist keine Mehrung im Stellenplan
erforderlich, vielmehr werden zwei vorhandene Stellen in ihrer
Besoldungs-/Vergütungsgruppe umgewandelt.
Die erforderlichen
Änderungen sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach erfolgter Genehmigung des
Haushaltes durch die Aufsichtsbehörde umgesetzt werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilungen:
Durch die Umwandlung einer A-13 sowie einer A-11 Stelle entstehen bei einer B3 sowie einer A-15-Stelle zusätzliche Personalkosten in Höhe von 86.900 Euro jährlich.