Betreff
1. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts Abfallwirtschaft Heidekreis
Vorlage
2022/2923
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Heidekreis beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung für die Abfallwirtschaft Heidekreis AöR (AHK).

 

Sachverhalt und Rechtslage:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.03.2022 auf der Grundlage der Änderung des § 11 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) seine Hauptsatzung angepasst. Die bis dahin praktizierte Verkündung bzw. Bekanntmachung auf der Internetseite des Landkreises mit einem Hinweis in den Tageszeitungen wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgabe geändert.

 

Die Unternehmenssatzung der AHK muss daher in entsprechender Weise angepasst werden. Um bei künftigen Änderungen der Hauptsatzung des Landkreises die Unternehmenssatzung nicht erneut ändern zu müssen, soll ein dynamischer Verweis auf die gültige Regelung der Hauptsatzung in § 12 Satz 2 der Unternehmenssatzung niedergelegt werden.

 

Zudem soll die Zuständigkeit für Einstellungen, Beförderungen, Eingruppierungen und Entlassungen des Personals der Abfallwirtschaft Heidekreis mit Ausnahme der Stellvertreterin / des Stellvertreters künftig vollständig beim Vorstand der AHK liegen. Entsprechend soll der  § 7 Abs. 2 lit. j der Unternehmenssatzung angepasst werden.

 

Der Verwaltungsrat der AHK hat der 1. Änderung der Unternehmenssatzung in seiner Sitzung am 22.11.2022 einstimmig zugestimmt.