Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Heidekreis beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung für die Abfallwirtschaft Heidekreis AöR (AHK).
Sachverhalt und Rechtslage:
Der Kreistag hat in seiner
Sitzung am 25.03.2022 auf der Grundlage der Änderung des § 11 des
niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) seine Hauptsatzung
angepasst. Die bis dahin praktizierte Verkündung bzw. Bekanntmachung auf der
Internetseite des Landkreises mit einem Hinweis in den Tageszeitungen wurde
entsprechend der gesetzlichen Vorgabe geändert.
Die Unternehmenssatzung der
AHK muss daher in entsprechender Weise angepasst werden. Um bei künftigen
Änderungen der Hauptsatzung des Landkreises die Unternehmenssatzung nicht
erneut ändern zu müssen, soll ein dynamischer Verweis auf die gültige Regelung
der Hauptsatzung in § 12 Satz 2 der Unternehmenssatzung niedergelegt werden.
Zudem soll die
Zuständigkeit für Einstellungen, Beförderungen, Eingruppierungen und
Entlassungen des Personals der Abfallwirtschaft Heidekreis mit Ausnahme der
Stellvertreterin / des Stellvertreters künftig vollständig beim Vorstand der
AHK liegen. Entsprechend soll der § 7
Abs. 2 lit. j der Unternehmenssatzung angepasst werden.
Der Verwaltungsrat der AHK
hat der 1. Änderung der Unternehmenssatzung in seiner Sitzung am 22.11.2022
einstimmig zugestimmt.