Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt über den Jahresabschluss 2020 und erteilt dem Landrat die Entlastung für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020.
Der ordentliche Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2020 von insgesamt 7.355.320,92 € ist der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Der außerordentliche Jahresüberschuss 2020 i. H. v. 2.741.880,34 € ist der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Der Kreistag nimmt Kenntnis von den genehmigten außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für den Betrieb einer zentralen Beschaffungsstelle (Covid-19) im Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 600.000 € und stimmt daneben den außerordentlichen Aufwendungen/Auszahlungen für die Errichtung und den Betrieb des Impfzentrums (Covid-19) i. H. v. 163.386,38 € im Haushaltsjahr 2020 nachträglich zu.
Sachverhalt und Rechtslage:
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Heidekreises hat am 06.07.2022 den Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Der Jahresabschluss 2020, der Schlussbericht des RPA sowie die Stellungnahme des Landrates hierzu sind als Anlage beigefügt.
Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit einem ordentlichen Jahresüberschuss von 7.355.320,92 € und einem außerordentlichen Jahresüberschuss von 2.741.880,34 € (Gesamtüberschuss von 10.097.201,26 €) ab.
Der Kreistag hat nach § 58 Abs. 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates zu beschließen.
Nach Zuführung des ordentlichen Überschusses 2020 sowie der Zuführung des außerordentlichen Jahresüberschusses 2020 hat die Rücklage
- aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses einen Bestand von 33.515.472,04 € und
- aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses einen Bestand von 2.805.931,46 €.
Die Gründe für die Abweichungen zwischen Planansatz und Ergebnis 2020 sind im Rechenschaftsbericht als Anlage zum Jahresabschluss erläutert.
Für das Haushaltsjahr 2020 ist es zur außerplanmäßigen Bereitstellung von 600.000 € zum Betrieb einer zentralen Beschaffungsstelle für durch den Ausbruch der Covid-19-Pandemie erforderliche Materialien gekommen Die Mittelbereitstellung erfolgte zunächst i. H. v. 300.000 € per Eilentscheidung durch den Landrat mit den stellv. Landrätinnen Pieper und Schiesgeries am 30.03.2020. Der Kreisausschuss hat hiervon am 20.04.2020 Kenntnis genommen und weitere 300.000 € für die Ausstattung dieser zentralen Beschaffungsstelle genehmigt.
Für die kurzfristige Errichtung und den Betrieb des Impfzentrums zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sind im Dezember des Haushaltsjahres 2020 außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen i. H. v. 163.386,38 € entstanden, für die die formal notwendige Zustimmung des Kreistags nicht vorlag. Hierfür ist nachträglich die Zustimmung einzuholen.
Haushaltsrechtliche Beurteilungen:
s. o.