Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Heidekreises für das Haushaltsjahr 2023. Er setzt das Investitionsprogramm fest und nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zur Kenntnis.
Sachverhalt und Rechtslage:
Die Entwürfe der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes (inklusive mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung und Investitionsprogramm) und des Stellenplanes sind allen Kreistagsabgeordneten zugegangen. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ergibt sich aus dem Ergebnis- und dem Finanzhaushalt bzw. aus den Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten.
Chancengleichheitsprüfung:
Eine Chancengleichheitsprüfung wurde nicht durchgeführt. Eine Chancengleichheitsprüfung bei der sich aus der Haushaltsplanausführung ergebenden Durchführung einzelner Maßnahmen obliegt den jeweils ausführenden Stellen im Haus.