Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Vertreterinnen und Vertreter in
der Gesellschafterversammlung der Heidekreis-Klinikum GmbH (HKK) zur dinglichen
Sicherung zum Bau eines neuen, zentralen Heidekreisklinikums wie folgt
abzustimmen:
Die Gesellschafterversammlung
der Heidekreis-Klinikum GmbH beschließt, als Standort für die Planung eines
Krankenhaus-Neubaus in zentraler Lage im Landkreis Heidekreis den Suchbereich F
4 auf Basis der Gutachtervorschläge vorzusehen.
Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Bau, Natur, Umwelt und Landwirtschaft in seiner Sitzung am
18.06.2020:
Der Ausschuss für
Bau, Natur, Umwelt und Landwirtschaft empfiehlt dem Kreistag, dem
Änderungsantrag der SPD-Kreistagsfraktion zu folgen, den gegebenen
Beschlussvorschlag als Nr. 1 zu bezeichnen und ihn um folgende Punkte zu
ergänzen:
- Der Landrat wird beauftragt, zur
Sicherung altarnativer Flächen für den Neubau eines zentralen Klinikums,
die Gespräche mit den Grundstückseigentümern der Potentialflächen S7, D4
und W1 auch nach der dinglichen Sicherung der unter Nr. 1 genannten Fläche
als Chefsache fortzusetzen.
- Der Landrat wird beauftragt, zeitnah
einen konkreten Finanzierungsplan mit den derzeit geschätzten
Gesamtkosten, den voraussichtlichen Fördermitteln und dem sich daraus
ergebenen Eigenanteil des Heidekreises als Träger der Heidekreis Klinikum
gGmbH aufzustellen. Dabei sind die voraussichtlichen Auswirkungen auf den
Kreishaushalt darzustellen. Der Finanzierungsplan ist fortlaufend
anzupassen und mit der Kommunalaufsicht (Niedersächsisches Ministerium für
Inneres und Sport), den kreisangehörigen Kommunen und dem Kreistag
abzustimmen.
- Der Landrat wird gebeten seine
Öffentlichkeitsarbeit zu den anstehenden Planungen eines Gesamtklinikums,
den Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung im Heidekreis sowie die
voraussichtlichen Effekte für den Kreishaushalt zu intensivieren. Die
Öffentlichkeitsarbeit ist eng mit der Geschäftsführung des Klinikums
abzustimmen.
Sachverhalt und Rechtslage:
Am 24. Januar
2018 haben Mitglieder des Aufsichtsrates (Herren LR Ostermann,
AR-Vorsitzender
Norden, stv. AR-Vorsitzender Zinke, der ehemalige Geschäftsführer Dr. Kugler
gemeinsam mit MdL/KTA Frau Pieper und Herrn Dr. von Danwitz in Hannover an
einer Beratung zur Finanzierung der beiden Krankenhausstandorte in Walsrode und
Soltau mit Sozialstaatssekretär Scholz teilgenommen. Anlässlich dieses
Gesprächs wurde der Heidekreis-Delegation die Finanzierung eines zentralen
Heidekreis-Klinikums bei Aufgabe der bisherigen Standorte angeboten.
Bei Annahme dieses
Angebotes wurde die Antragstellung auf Bewilligung von Fördermitteln über den
Planungsausschuss bis zum 13. Juni 2018 angeregt. Bis zu Entscheidung
wurde zugesichert, dass die bisherigen Finanzierungszusagen für die Häuser in
Walsrode und Soltau weiter Bestand haben.
Im Rahmen der Gesellschafterversammlung
am 16.03.2018 wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die
Gesellschafterversammlung der Heidekreis-Klinikum GmbH weist die
Geschäftsführung an,
1.
beim
Land Niedersachsen bzw. dem Krankenhaus – Planungsausschuss, planerisch die
Zusammenlegung der beiden Häuser der HKK GmbH in Soltau und Walsrode an einem zentralen
Standort im Heidekreis zum 01.01.2023 zu beschließen und
2.
für die
Zusammenlegung Fördermittel in Höhe bis zu 200 Mio. € durch die HKK GmbH zu
beantragen. (s. Anlage 1)
Im Rahmen der
Sitzung des Krankenhausplanungsausschuss am 13.06.2018 wurde die
Aufnahme eines Ersatzneubaus mit insgesamt 376 (345 + 31) Betten und das
Ausscheiden des Heidekreis-Klinikum an den Standorten Walsrode und Soltau
genehmigt. Über die Berechnung der pauschalen Fördermittel nach § 9 Abs. 3 KHGS
in Verbindung mit § 7 NKHG erhält das HKK einen gesonderten Bescheid (s.
Anlage 2).
Der Heidekreis steht
vor der einmaligen Chance, vom Land Niedersachsen einen Krankenhausneubau zu
großen Teilen finanziert zu bekommen. Die beiden Standorte in Soltau und
Walsrode werden momentan jährlich mit einem Zuschuss von ca. 10 Mio. € vom
Landkreis unterstützt. In den letzten zehn Jahren sind so bereits etwa 62 Mio.
€ bezuschusst worden. Es ist Ziel des Landkreises, das Klinikum in kommunaler
Trägerschaft zu halten, damit auch zukünftig darüber mit entschieden werden
kann, welche Angebote vorgehalten werden sollen.
Ein zentraler
Krankenhausstandort mit einem modernen, sich an möglichst optimalen
Prozessabläufen orientierenden Krankenhaus hätte viele medizinische und
ökonomische Vorteile:
Alle Fachabteilungen unter einem Dach bündeln
Ein Gesamtklinikum
schafft Klarheit: Es ist stets erster und einziger Anlaufpunkt für alle
Patientinnen und Patienten. Es vereint alle Kompetenzen an einem Ort. Der
interdisziplinäre Austausch ist in vielen Fällen wertvoll. Unser medizinisches
Fachpersonal muss nicht mehr
zwischen zwei
Standorten pendeln.
Übertragungswege von Keimen und Viren weiter verringern
Türen, Wasserhähne
und Toilettenspülung könnten in einem Neubau kontaktlos zu
benutzen sein. Auch
die Fäkalkeimentsorgung könnte neu über Einwegbettpfannen organisiert werden,
sodass die Kontaminationsgefahr mit gesundheitsgefährdenden Erregern reduziert
wird. Dies würde sich auch über den wegfallenden Energieaufwand beim
Sterilisationsprozess bezahlt machen.
EINE Zentrale Notaufnahme für ALLE Notfälle
Mit einer Zentralen
Notaufnahme, in der alle Notfälle behandelt werden können, egal ob es sich um
komplizierte Brüche oder einen Schlaganfall handelt, ist man immer am richtigen
Ort. Verlegungen zwischen den Standorten, wie sie heute stattfinden, fallen
weg. Der Patient muss nicht überlegen, wo welche Leistungen vorgehalten werden.
Medizinische Leistungen und Angebote können stärker
ausgebaut werden
Nur ein Neubau
sichert langfristig hervorragende Pflege und Medizin im Heidekreis. Das HKK
kann sich nur in einem Neubau medizinisch deutlich weiterentwickeln. Es ist z.
B. eine Kompetenz für Lungenheilkunde und Gefäßmedizin geplant sowie die
Erweiterung der Frauenheilkunde durch den Ausbau der gynäkologischen Onkologie.
Deutliche Steigerung der Erreichbarkeit
Ein neues
Gesamtklinikum ist für den Großteil der im Heidekreis wohnenden Menschen in 30
Minuten Fahrzeit zu erreichen. Im Notfall, also mit dem Rettungswagen, geht es
noch schneller. Ein Beispiel: Ein Walsroder Bürger, der eine kardiologische
Behandlung benötigt, muss momentan noch nach Soltau ins Krankenhaus fahren, da
sich hier die Fachabteilung Kardiologie befindet. Ein zentraler Standort wird
den Fahrweg dieses Patienten verkürzen.
Einbettzimmer anstatt Drei- und Vier-Bett-Zimmer
Einbettzimmer haben
nicht nur einen gewissen Komfortcharakter, es lassen sich auch
Aufklärungsgespräche
und Untersuchungsabläufe hinsichtlich der Privatsphäre und des Datenschutzes
deutlich besser als bisher gestalten. Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige
ließen sich überdies einfacher umsetzen. Durch Einbettzimmer wäre zudem die
Möglichkeit der Infektionsübertragung deutlich reduziert. Der Neubau wird die
Wünsche nach zeitgemäßen, modernen Patientenzimmern erfüllen. Drei- und
Vierbettzimmer sowie Dusche/ WCs auf dem Stationsflur werden dann auf allen
Stationen der Vergangenheit angehören.
Kurze Wege für mehr Zeit bei den Patientinnen und
Patienten
Über die Anordnung
der Pflegestützpunkte innerhalb einer Station lassen sich die
Wege für unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verkürzen. Diese sind wiederum schneller bei
unseren Patientinnen und Patienten und können häufiger nach jeder einzelnen
Person schauen.
Personalgewinnung wird spürbar einfacher
Ein
Krankenhausneubau hat eine gewisse Strahlkraft als moderner Arbeitgeber, denn
wer möchte nicht in
einem hochmodernen Klinikum arbeiten? Medizin und Technik werden den heutigen
Standards entsprechen und für weitere Klinikneubauten Vorbild sein. Es wartet
auf alle Mitarbeitenden ein moderner Arbeitsplatz, welcher im Vorfeld durch
eigene Ideen mitgestaltet werden konnte. Viele Arbeitsabläufe werden sich
verbessern, Wege werden sich verkürzen, es wird zahlreiche kleine
Erleichterungen in der täglichen Arbeit geben.
Konsequente Trennung der Wege von elektiven
(einbestellten)und Notfallpatienten
Bei der Planung des
Neubaus wird besonderes Augenmerk auf die Patientenversorgung,
Patientensicherheit und Patientenzufriedenheit gelegt: Nur in einem Neubau kann
es – aus rein gebäudetechnischen Gegebenheiten – eine klare Trennung der
Wartebereiche zwischen einbestellten und Notfall-Patientinnen und Patienten
geben. Ein neues Aufnahmekonzept, bei dem die elektiv zu behandelnden Personen
getrennt von den Notfällen aufgenommen werden, vereinfacht die
organisatorischen Abläufe, was die Wartezeit für alle merklich verkürzt und die
Zufriedenheit aller Beteiligten erhöht. Zudem wird es eine weitere Trennung
zwischen Personen, die tatsächlich einer Behandlung in der Notfallaufnahme
bedürfen und denen, die „nur“ von einem niedergelassenen Arzt/KV-Notfallpraxis
behandelt werden müssen, geben.
Die Sicherheit bei Risikogeburten erhöhen
Eine Geburtshilfe in
unmittelbarer Nähe zum OP-Bereich trägt zu noch mehr Sicherheit im Falle eines
Notkaiserschnittes bei. Das in allen Bereichen immer wieder zentrale Thema der
kurzen Wege kann in einem Neubau mit allen Erkenntnissen der heutigen
Betriebsorganisation moderner Krankenhäuser ausgeschöpft werden.
Dem Heidekreis
eröffnet sich als einem von wenigen Landkreisen in Niedersachsen die
Möglichkeit, die Sicherstellung der stationären und notfallmedizinischen
Versorgung des gesamten Landkreises zukunftssicher zu entwickeln.
Die Auswahl eines geeigneten,
zentral gelegenen Standortes ist Teil der Planung und u. a. abhängig von
der Verfügbarkeit von Grundstücken und eines Bebauungsplanes. Durch eine
zentrale Lage an der Autobahn wird die Erreichbarkeit von allen Standorten des
Heidekreises deutlich verbessert.
Der Strategiewechsel
vom Erhalt beider Standorte hin zur Einhäusigkeit bietet sich dem HKK nur
deshalb, weil neben der Entwicklung und Schwerpunktbildung in der stationären
Versorgung auch der Strukturwandel hin zu einer zunehmenden
„Ambulantisierung“
aktiv angegangen wurde.
Als Teil der
zukünftigen medizinischen Gesamtkonzeptes, bleibt die ambulante Versorgung an
den Standorten Soltau und Walsrode bestehen (Family-Centern) und die
Altstandorte werden ausgebaut zu Einrichtungen der Dauer- und Kurzzeitpflege.
Diese Maßnahme führt
zur Stärkung der sozialen Gesundheitswirtschaft im Heidekreis und der Region,
sichert und entwickelt neue Arbeitsplätze und ist als Standortfaktor bedeutsam
für die im Heidekreis ansässigen Unternehmen. Es ist außerdem zu erwarten, dass
sich die Attraktivität für die Niederlassung von Haus- und Fachärztinnen/ärzten
erhöhen wird.
Das neue
Gesamtklinikum wird dem Versorgungsauftrag und den Anforderungen des 21.
Jahrhunderts entsprechen und mit allen medizinischen Kompetenzen unter einem
Dach gebündelt mehr Leistungen für die gesamte Population im Heidekreis
vorhalten. Zudem können in einem neuen Gesamtklinikum noch besser
hochansteckende Infektionskrankheiten behandelt werden.
Es wird eine sehr
gute pflegerische Versorgung in hellen, barrierefreien Räumlichkeiten, mit
kurzen Wegen und modernen Unterstützungssystemen, wie z. B. Deckenliftsystemen
zur Entlastung von Behandelten und Pflege, geben. Ein Klinikum mit solch
modernen Arbeitsbedingungen wird die Ausbildung und Akquise des in Zukunft
dringend benötigten Pflegepersonals vergleichsweise erleichtern.
Die Anforderungen
aller Nutzergruppen wurden hinsichtlich der Planungen zur neuen
Betriebsorganisation berücksichtigt. Auf Basis der Leistungszahlen wurden die
Kapazitäten und damit erforderlichen Räume über das Raumprogramm berechnet.
Weiterhin wurden die Betriebskonzepte abgestimmt. Es sollen möglichst viele
Einbettzimmer entstehen, welche die Isolierung von Personen hinsichtlich
hochansteckender Infektionskrankheiten zukünftig deutlich vereinfachen. Alle
aus den vorangegangenen Planungen resultierenden Anforderungen werden den
Architekten für den Wettbewerb vorgegeben.
Um die Fördermittel
für dieses Projekt aus dem Strukturfonds II zu bekommen, ist das
Heidekreis-Klinikum an die Vorgaben des Niedersächsischen Sozialministeriums
gebunden.
Über die Vergabe der
Fördermittel wird in der Sitzung des Planungsausschusses in Hannover im ersten
Quartal 2022 entschieden.
Voraussetzung für eine
Berücksichtigung im Krankenhausplanungsausschuss ist die Einreichung einer
Entwurfsplanung und der Kostenunterlage, der sog. Haushaltsunterlage Bau
(HU-Bau), zum 3. Quartal 2021. Auch dann erst stehen die exakten Kosten fest.
Aktuell sieht die
Kostenschätzung Neubau Klinikum, inkl. aller nicht förderfähigen Kosten, die
mit dem Sozialministerium in der Diskussion ist, wie folgt aus:
Zu den genannten 163
Mio. Euro netto / 194 Mio. Euro brutto für den Neubau und
Tagesklinik kommen
mindestens folgende weitere Positionen:
- Grunderwerbskosten
für 12 ha incl. Nebenkosten = 3.700.000 - 4.400.000 Euro brutto
davon
- Grundstück 12 ha: 3.600.000 – 4.200.000 Euro brutto
- Nebenkosten für Grunderwerb, etc. = 100.000 – 200.000 Euro brutto - Parkplätze
Pflaster / Zuwegung Asphalt 500 Stellplätze a 5.000 Euro = 2.500.0000 Euro
brutto
- Öffentliche
Erschließung Versorger (Trinkwasser, Abwasser SW, Strom, Gas, Telekom) ca.
800.000 Euro – 1.200.000 Euro brutto
- Bodengestützter
Hubschrauberlandeplatz (Kategorie § 6 LuftVG) inkl. Befeuerung = 300.000 –
500.000 Euro brutto
- Beleuchtung
Wege und Plätze – 200.000 – 400.000 Euro brutto
Zwischensumme ca.
7.500.000 – 9.000.000 Mio. Euro brutto
- Wettbewerb
ca. 800.000 – 1.200.000 Euro brutto
- Bauleitplanung
und verkehrliche Gutachten 250.000 – 400.000 brutto
- Naturschutzrechtliche
Ausgleichsmaßnahmen 400.000 – 500.000 Euro brutto
- Oberbodenmanagement
Baufeld 150.000 – 200.000 Euro brutto
- Öffentliche
Erschließung Zufahrten und Straße (1x Abbieger v. Bundesstraße,
1 Abbieger v. Kreisstraße, Verbindungsstraße zw. Bundesstraße und Kreisstraße,
1 Abbieger Klinikum) 2.000.000 -2.500.000 Euro brutto
Zu den unten
genannten Kosten von 7.500.000 – 9.000.000 Euro brutto addieren sich also noch
3.600.000 – 4.800.000 Euro brutto, so dass sich ein zusätzlicher
Kostenanteil von 11.100.000 – 13.800.000 Euro brutto ergibt.
FAZIT:
194 Mio. € brutto
für den Neubau und Tagesklinik
155 Mio. € brutto
(130 Mio. € + 19% = 155 Mio. € mögliche Fördersumme)
39 Mio. € brutto
Eigenanteil des Eigentümers
14 Mio. € brutto
zusätzliche Kostenanteile (s. oben)
GESAMT: 53 Mio. € möglicher Eigenanteil des
Landkreises
Für die Einreichung
der HU-Bau wurde die Durchführung eines Architektenwettbewerbes mit Beginn im
Juli 2020 festgelegt.
Ebenso ist es
Vorgabe des Sozialministeriums, sich vor Beginn des Wettbewerbes auf ein
konkretes verbindliches Baugrundstück festzulegen.
Mit der Suche nach
geeigneten Grundstücken für das Gesamtklinikum wurde das
Landschafts-Architekturbüro Georg von Luckwald beauftragt. Das Büro hat in
einem ersten Schritt den gesamten Heidekreis untersucht und die Flächen
ausgeschlossen, die sich für einen Klinikums Standort nicht eignen.
Grundlage dafür
waren 35 Ausschlusskriterien, z. B. die empfindliche Nutzung, Straßen, Verkehr,
den Truppenübungsplatz, Natur und Landschaft betreffend.
Im Ergebnis blieb
eine sogenannte Bereichskulisse übrig, in dem ein Krankenhausneubau
grundsätzlich möglich wäre. Um diese weiter einzugrenzen, wurde ein zweiter
Detailierungsschritt angewendet. Städtebauliche, infrastrukturelle und
umweltbezogene Auswahlkriterien brachten die sogenannte reduzierte
Bereichskulisse hervor. Im Ergebnis der versorgungsfunktionellen Analyse, dem
dritten Schritt, konnten sieben Potenzialflächen im gesamten Heidekreis
festgestellt werden:
- eine im Stadtgebiet der Stadt Soltau,
- eine im Stadtgebiet der Stadt Walsrode,
- zwei bei Bad Fallingbostel und
- drei bei Dorfmark.
Nur für vier der
sieben Flächen konnte dabei eine grundsätzliche Verkaufsbereitschaft
festgestellt werden.
Zusätzlich zu diesen
raumordnerischen Funktionsanalysen, wurde die Firma Trinovis aus Hannover
beauftragt zu analysieren, welcher der 4 möglichen Standorte das größte
wirtschaftliche Potential auf Basis der Erreichbarkeit und zukünftig
auftretenden medizinischen Inzidenzen im Heidekreis aufweist.
Trinovis wurde als
unabhängiges Beratungsunternehmen beauftragt, welches sich mit der
Medizinstrategie zukunftsfähiger Krankenhäuser beschäftigt. Es kam ein
hochkomplexes Modell zum Einsatz, das Gravitationsmodell, welches die
Erreichbarkeit für elektive Patienten innerhalb des 30 Minuten Einzugsgebietes
und die Erreichbarkeit für Notfallpatienten innerhalb des 15 Minuten
Einzugsgebietes sowie die Patientenströme und Marktanteile umfassend
untersucht.
Bei der
Zusammenfassung der Standortsimulationen haben sich folgende Ergebnisse
gezeigt:
Die folgende
Ergebnismatrix hat die Bewertungen wie folgt zusammengefasst:
Fazit:
Über die neue
Krankenhausfinanzierung DRG wurden auch zentrale Qualitätskriterien eingeführt.
In den Jahren 2000 bis heute haben sieben Prozent der Krankenhäuser diese
Qualitätskriterien nicht erreichen können und mussten den Krankenhausmarkt
verlassen. Besonders betroffen waren die Größenklassen 150 bis 300 Betten, bis
zu 20 Prozent waren hier von Schließungen betroffen. Die Gründe für die
Schließung kleinerer Krankenhausstandorte waren/sind:
•
steigende
gesetzliche Anforderungen (Notfallstrukturen im Krankenhaus)
•
schwache
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,
•
schlechter
Zustandes der Gebäude
•
„rückständige“
Medizintechnik
•
mangelnde
IT-Infrastruktur
Der Lösungsweg ist die Zusammenführung von kleinen
Krankenhausstandorten in einen leistungsfähigeren zentralen Klinikstandort im
Heidekreis, der neben Ausbaureserven auch die größten wirtschaftlichen
Potentiale hat, da er sehr gut und zeitnah erreichbar ist.
Der ideale Standort,
der alle Kriterien (Erreichbarkeit, kurze Fahrzeiten für Rettungsdienste,
großes Einzugsgebiet, Ausbaureserven) in sich bündelt ist Standort F4. Hier
bestehen auch ökonomisch die größten Chancen, dass sich der derzeit anhaltend
hohe jährliche Zuschussbedarf des HKK durch die vorgenannten Effekte ca. 2
Jahre nach Umzug vermeiden lassen werden.
Mit Abstand folgen
die Standorte:
2.) Standort W1
3.) Standort D4 und
abschließend
4.) Standort S7
Aufgrund der Ausführungen bitten wir die Gesellschafterversammlung der Heidekreis-Klinikum GmbH zu beschließen, als Standort für die Planung eines Krankenhaus-Neubaus in zentraler Lage im Landkreis Heidekreis, den Suchbereich F 4 auf Basis der Gutachtervorschläge vorzusehen.
Haushaltsrechtliche Beurteilungen:
Kosten fallen beim Landkreis nicht an.