Betreff
Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Lüneburg
Vorlage
2020/2378
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, folgende 22 Personen in die Vorschlagsliste des Landkreises Heidekreis für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Lüneburg aufzunehmen:

 

Folgende Vorschläge wurden eingereicht von:

Kreistagsfraktion der CDU

 1.           Anne Redisce, Schneverdingen

 2.           Dieter Inselmann, Schneverdingen

 3.           Gerd Fischer, Munster

 4.           Regina Pages, Munster

 5.           Stefan Wöbse, Walsrode

 6.           Lars Böttcher, Walsrode

 7.           Bernd Lipinski, Dorfmark

 8.           Friedhelm Eggers, Soltau

Kreistagsfraktion SPD

9.-15.   

Kreistagsfraktion Grüne

16.          Christian Wüstenberg, Soltau

17.          Jürgen Hector, Walsrode

Kreistagsfraktion AfD

18.          Heidrun Horn, Soltau

19.          Michael Kalis, Wietzendorf

Kreistagsgruppe FDP/BU

20.-21. 

Kreistagsgruppe WBL/BBB

22.          Klaus Kunold, Walsrode-Düshorn

Sachverhalt und Rechtslage:

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Lüneburg sind gewählt worden für die Amtszeit vom 19.07.2015 bis zum 18.07.2020. Sie sind gemäß § 25 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für die kommende 5-jährige Wahlperiode neu zu wählen. Der für die Wahl zuständige Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Lüneburg wurde gebildet.

 

Die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Verwaltungsgericht Lüneburg wurde vom Präsidenten gemäß § 27 VwGO für die kommende Amtsperiode auf 70 Personen festgesetzt. Die anteilige Zahl der Personen aus dem Heidekreis wurde im Verhältnis der Einwohnerzahlen der sechs Landkreise, die den Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Lüneburg bilden, festgelegt.

 

Mit Schreiben vom 27.03.2020 teilte der Präsident des Verwaltungsgerichts Lüneburg mit, dass 11 ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus dem Landkreis Heidekreis benötigt werden und die doppelte Anzahl, insgesamt 22 Personen, in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Über die an das Verwaltungsgericht Lüneburg zu meldenden 22 Personen in der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beschließt nach § 28 VwGO der Kreistag mit 2/3 der anwesenden Mitglieder.

 

Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste handelt es sich um einen Vorschlag zur Besetzung mehrerer unbesoldeter Stellen gleicher Art, die Verteilung der Vorschlagsrechte richtet sich damit nach § 71 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Unter Beachtung der Regelungen des § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG sind demnach von den 22 in die Liste aufzunehmenden Kandidatinnen und Kandidaten 8 Personen durch die Fraktion CDU, 7 Personen durch die Fraktion SPD, 2 Personen durch die Fraktion Grüne, 2 Personen durch die Fraktion AfD, 2 Personen durch die Gruppe FDP/BU und 1 Person durch die Gruppe WBL/BBB, vorzuschlagen.

 

Um eine ordnungsgemäße Wahl vor Ablauf der laufenden Wahlperiode zu gewährleisten, muss die Vorschlagsliste vom Kreistag in seiner am 26.06.2020 stattfindende Sitzung beschlossen werden.

 

Anlässlich der letzten Wahl in 2015 wurden dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Lüneburg folgende zum Ehrenamt bereiten Personen vorgeschlagen, von denen die 11 gewählten Personen mit in Klammer gesetztem (gewählt) gekennzeichnet sind:

 

1.       Reiner Klatt, Soltau (gewählt),

2.       Harald Garbers,

3.       Wilfried Pfleging,

4.       Kornelia Tamke (gewählt),

5.       Petra Wiltzer,

6.       Claudia Böhm (gewählt),

7.       Rolf Schneider (gewählt),

8.       Melanie Röhrs (gewählt),

9.       Annelie Bertram,

10.   Anne Rediske (gewählt),

11.   Kurt-Heinrich Cohrs (gewählt),

12.   Friedhelm Eggers,

13.   Horst Trapp,

14.   Ilse-Marie Fedderke,

15.   Henning Finke (gewählt),

16.   Heike Frerichs-Hüsch (gewählt),

17.   Margret Hibbe,

18.   Dieter Meyer,

19.   Christian Peter Wüstenberg,

20.   Claudia Kapahnke-Blaase,

21.   Gabriela Tonn (gewählt),

22.   Karsten Brockmann (gewählt).

 

In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, welche die in den §§ 20 – 22 VwGO genannten persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Dabei ist der § 22 VwGO eng auszulegen. So sind bei „Tätigkeit im öffentlichen Dienst“ auch Tätigkeiten in der Vergangenheit zu berücksichtigen, pensionierte Beamte und ehemalige Angestellte sowie Beamte im Nebenamt oder Beamte und Angestellte öffentlich-rechtlicher Körperschaften (IHK, Kirchenverwaltungen) erfüllen die Voraussetzung für die Berufung z. B. nicht. Ein Ablehnungsrecht im Hinblick auf das Amt – auch wegen eines besonderen Härtefalles – ergibt sich aus § 23 VwGO. Ein Auszug aus der VwGO ist als Anlage beigefügt.

Haushaltsrechtliche Beurteilungen:

Entfällt.