Betreff
Kredite und Umschuldungen im Haushaltsjahr 2019
Vorlage
2020/2308
Art
Informationsvorlage
Sachverhalt:
Nach § 8 Abs. 1 der Richtlinie des
Landkreises Heidekreis für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von
Krediten vom 01.08.2006 ist der Kreistag über aufgenommene
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu unterrichten.
Weiterhin ist der Kreistag gemäß § 10 Abs. 3 der vorgenannten Richtlinie
über die Umschuldungen zu informieren.
Die im Haushaltsjahr 2019 aufgenommenen Kredite gehen aus der in der Anlage beigefügten Aufstellung hervor. Umschuldungen gab es in dem Haushaltsjahr nicht.