Betreff
Kredite und Umschuldungen im Haushaltsjahr 2019
Vorlage
2020/2308
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Nach § 8 Abs. 1 der Richtlinie des Landkreises Heidekreis für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten vom 01.08.2006 ist der Kreistag über aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu unterrichten. Weiterhin ist der Kreistag gemäß § 10 Abs. 3 der vorgenannten Richtlinie über die Umschuldungen zu informieren.

 

Die im Haushaltsjahr 2019 aufgenommenen Kredite gehen aus der in der Anlage beigefügten Aufstellung hervor. Umschuldungen gab es in dem Haushaltsjahr nicht.