Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag nimmt Kenntnis
Sachverhalt und Rechtslage:
Der
Grundstücksverkehrsausschuss nimmt gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über
Landwirtschaftskammern (LwKG) die Aufgaben der zuständigen Behörde nach dem
Landpachtverkehrsgesetz und dem Grundstücksverkehrsgesetz wahr. Dem Ausschuss
gehören gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 1 LwKG drei Mitglieder der Kammerversammlung der
Landwirtschaftskammer Hannover und nach § 41 Abs. 2 Nr. 2 LwKG zwei vom
Kreistag gewählte Mitglieder an. Diese beiden Mitglieder müssen aufgrund ihrer
Kenntnisse und Lebenserfahrung geeignet sein, die volkswirtschaftliche
Bedeutung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs zu beurteilen. Sie
müssen zum Kreistag wählbar sein, ihm aber nicht angehören.
Durch
den Kreistag wurden am 20.03.2009 die Landwirtschaftskammermitglieder
Herr
Heiner Beermann, 29690 Gilten (Kreislandwirt)
Herr
Joachim Schulze, 29649 Wietzendorf
Herr
Horst Klug, 29664 Walsrode
sowie die Herren KTA Heinrich Cohrs (CDU) und KTA Rolf Risch
(SPD) in den Grundstücksverkehrsausschuss gewählt.
Dieser Ausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften wählt
sich seinen Vorsitzenden selbst aus seiner Mitte. Dies ist aktuell Herr
Beermann.
Die Wahlperiode der Kammerversammlung, für deren Zeitraum der
Grundstücksverkehrsausschuss gebildet wird, beträgt sechs Jahre. Die aktuelle
Wahlperiode hat am 06.02.2009 begonnen und läuft demnach noch bis zum
05.02.2015. Neuwahlen seitens des Kreistages sind somit erst 2015 erforderlich.
Bei den beiden vom Kreistag zu "wählenden"
Mitgliedern handelt es sich um die Besetzung von mehreren unbesoldeten Stellen
gleicher Art. Nach § 71 Abs. 9 Satz 4 i.V.m. Satz 3 und Abs. 6 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) können Fraktionen oder
Gruppen Ausschussmitglieder, die sie vorgeschlagen haben, aus einem Ausschuss
abberufen und durch andere ersetzen.
Eine Umbesetzung wäre gemäß § 47 Abs. 9 Satz 4 i.V.m. Satz 3
und Abs. 5 NKomVG vom Kreistag durch Beschluss festzustellen.