Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt über den Antrag der AFD-Kreistagsfraktion vom 19.02.2019.
Antragstext:
„Die AfD-Kreistagsfraktion stellt
folgenden Antrag gem. § 6 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den
Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen
Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Heidekreis.
Wir beantragen, dass die Verwaltung des
Landkreises Heidekreis Mittel aus dem Förderaufruf des Bundesumweltministeriums
„ Klimaschutz durch Radverkehr"
abrufen möge. Mit diesen Mitteln soll im
Rahmen der gerade neu ausgehandelten HVV-Reichweite die Fahrradmitnahme für die
Bahnkunden komplett kostenfrei werden.
Wir möchten den Förderaufruf des
Bundesumweltministeriums „ Klimaschutz durch Radverkehr" folgen. Hierbei
können ab 01. August 2019 interessierte Landkreise Projektskizzen zu
modellhaften, investiven Maßnahmen im Bereich Radverkehr einreichen. Kriterien
sind u.a. der Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen, die erstmalige
Anwendung und pilothafte Umsetzung.
Wir fordern daher den Heidekreis auf,
Mittel aus diesem Programm zu beantragen.
Begründung:
Durch die Fahrradgebühr ist die
Fahrradmitnahme mit der Bahn häufig unattraktiv. Durch Übernahme der Kosten
durch die Fördermittel kann die Fahrrad- und Bahnnutzung erheblich gesteigert
werden und somit die o.g. Kriterien voll erfüllt werden.
Die Förderung der sehr guten Kombination
Bahn/Fahrrad kann auch zu einer Verminderung der sehr häufigen Fahrradmitnahme
mit dem Auto führen, da die Bahn endlich auch für Fahrradtouristen attraktiver
werden würde.
Gleichzeitig können sogar Kosten für
Fahrradabstellanlagen an den Bahnhöfen vermindert werden, da Pendler bisher am
Abfahrt- und Zielbahnhof Fahrräder abstellen müssen. Wir halten eine solche
Kostenübernahme zum Erreichen verkehrspolitischer Ziele für sehr effektiv und
zukunftsweisend und gehen daher von einer breiten Unterstützung aus.“
Stellungnahme der
Verwaltung:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am 01.11.2018 einen Förderaufruf für modellhafte investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des Ministeriums gestartet.
Gefördert werden investive
Maßnahmen mit Modellcharakter zur bedarfsgerechten und
radverkehrsfreundlichen Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung
notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung
lokaler Radverkehrsdienstleistungen.
Die Maßnahmen geben hierdurch entscheidende Impulse zur Erreichung der
Klimaschutzziele und der Erhöhung des Radverkehrsanteils. Gleichzeitig
gewährleisten die Projekte ein hohes Maß an bundesweiter Übertragbarkeit und
zeichnen sich durch ein hohes regionales Ausweitungspotenzial aus. Die Projekte
können unterschiedliche Gebietstypen/-größen adressieren und dabei in
verschiedenen Themenbereichen ansetzen, hierzu gehören zum Beispiel die
Alltagsmobilität (Berufs- und Einkaufsverkehr), der Wirtschaftsverkehr
(Lieferverkehr und Transportdienstleistungen) oder der Freizeitverkehr.
Nach dem Niedersachsentarif kostet landesweit und somit auch auf den Regionalbahnen 37 Uelzen – Soltau – Bremen und 38 Buchholz – Soltau - Hannover im Heidekreis die Fahrradtageskarte 5,00 €. Bei Fahrten nur im Geltungsbereich des HVV gilt ab 15.12.2019 für Regionalbahnen bis Tarifring E eine Fahrradtageskarte für 3,50 € für Fahrten ab Munster über Soltau bis Wintermoor.
Die Einführung der kostenlosen Mitnahme von Fahrrädern führt zum Ausfall von Fahrgeldeinnahmen mindestens der im HVV-Tarifgebiet fahrenden Unternehmen. Der Landkreis müsste diesen Unternehmen die Tarifverluste ausgleichen.
Es handelt sich dabei um konsumtive Ausgaben, die nicht nach dem Förderaufruf gefördert werden dürfen.
Auf diesen Hinweis antwortete die
AFD-Kreistagsfraktion mit E-Mail vom 21.02.19:
„Die Fraktion
möchte den Antrag "kostenlose Fahrradmitnahme bei der Bahn"
aufrechterhalten
Das Ziel "den
Fahrradverkehr zu fördern und so Emissionen zu senken", wird auch mit
unserem Antrag erreicht.
Wir sehen es dabei
sogar als besonderen Vorteil an, dass unser Vorschlag nur "konsumtiv"
ist, da so wahrscheinlich nur geringe Mittel vom Heidekreis selbst in die Hand
genommen werden müssen und dennoch das Ziel wirksam verfolgt wird. Es kommt
hinzu, dass durch diese Antragstellung, auch wenn sie abgelehnt wird, dem
Heidekreis praktisch keine Nachteile entstehen.
Es ist
schon vorgekommen, dass sich niemand um bestimmte Fördermittel beworben hat,
das Budget aber besteht. Eine solche Situation könnte dem BMU für die
besonderen Vorzüge unserer Idee die Augen öffnen. Einen Versuch ist es allemal
wert.“
Die Bedingungen des Förderaufrufes, der zudem mit 2019 und 2020 zwei Perioden umfasst, sind eindeutig. Der Fördermittelgeber kann und darf auch nur im Rahmen der Förderbedingungen zuwenden. Die Förderung von konsumtiven Ausgaben ist unzulässig. Die Stellung eines Antrages ist damit von vornherein aussichtslos.