Betreff
Antrag der AFD-Kreistagsfraktion - BMU - Fördermöglichkeiten für kommunale Klimaschutzprojekte-
Vorlage
2019/2069
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt über den Antrag der AFD-Kreistagsfraktion vom 19.02.2019.

 

Antragstext:

„Die AfD-Kreistagsfraktion stellt folgenden Antrag gem. § 6 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Heidekreis.

 

Wir beantragen, dass die Verwaltung des Landkreises Heidekreis Mittel aus dem Förderaufruf des Bundesumweltministeriums

 

„ Klimaschutz durch Radverkehr"

 

abrufen möge. Mit diesen Mitteln soll im Rahmen der gerade neu ausgehandelten HVV-Reichweite die Fahrradmitnahme für die Bahnkunden komplett kostenfrei werden.

 

Wir möchten den Förderaufruf des Bundesumweltministeriums „ Klimaschutz durch Radverkehr" folgen. Hierbei können ab 01. August 2019 interessierte Landkreise Projektskizzen zu modellhaften, investiven Maßnahmen im Bereich Radverkehr einreichen. Kriterien sind u.a. der Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen, die erstmalige Anwendung und pilothafte Umsetzung.

 

Wir fordern daher den Heidekreis auf, Mittel aus diesem Programm zu beantragen.

 

Begründung:

Durch die Fahrradgebühr ist die Fahrradmitnahme mit der Bahn häufig unattraktiv. Durch Übernahme der Kosten durch die Fördermittel kann die Fahrrad- und Bahnnutzung erheblich gesteigert werden und somit die o.g. Kriterien voll erfüllt werden.

 

Die Förderung der sehr guten Kombination Bahn/Fahrrad kann auch zu einer Verminderung der sehr häufigen Fahrradmitnahme mit dem Auto führen, da die Bahn endlich auch für Fahrradtouristen attraktiver werden würde.

 

Gleichzeitig können sogar Kosten für Fahrradabstellanlagen an den Bahnhöfen vermindert werden, da Pendler bisher am Abfahrt- und Zielbahnhof Fahrräder abstellen müssen. Wir halten eine solche Kostenübernahme zum Erreichen verkehrspolitischer Ziele für sehr effektiv und zukunftsweisend und gehen daher von einer breiten Unterstützung aus.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am 01.11.2018 einen Förderaufruf für modellhafte investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des Ministeriums gestartet.

 

Gefördert werden investive Maßnahmen mit Modellcharakter zur bedarfsgerechten und radverkehrsfreundlichen Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.

 

Die Maßnahmen geben hierdurch entscheidende Impulse zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Erhöhung des Radverkehrsanteils. Gleichzeitig gewährleisten die Projekte ein hohes Maß an bundesweiter Übertragbarkeit und zeichnen sich durch ein hohes regionales Ausweitungspotenzial aus. Die Projekte können unterschiedliche Gebietstypen/-größen adressieren und dabei in verschiedenen Themenbereichen ansetzen, hierzu gehören zum Beispiel die Alltagsmobilität (Berufs- und Einkaufsverkehr), der Wirtschaftsverkehr (Lieferverkehr und Transportdienstleistungen) oder der Freizeitverkehr.

 

Nach dem Niedersachsentarif kostet landesweit und somit auch auf den Regionalbahnen 37 Uelzen – Soltau – Bremen und 38 Buchholz – Soltau - Hannover im Heidekreis die Fahrradtageskarte 5,00 €. Bei Fahrten nur im Geltungsbereich des HVV gilt ab 15.12.2019 für Regionalbahnen bis Tarifring E eine Fahrradtageskarte für 3,50 € für Fahrten ab Munster über Soltau bis Wintermoor.

 

Die Einführung der kostenlosen Mitnahme von Fahrrädern führt zum Ausfall von Fahrgeldeinnahmen mindestens der im HVV-Tarifgebiet fahrenden Unternehmen. Der Landkreis müsste diesen Unternehmen die Tarifverluste ausgleichen.

 

Es handelt sich dabei um konsumtive Ausgaben, die nicht nach dem Förderaufruf gefördert werden dürfen.

 

Auf diesen Hinweis antwortete die AFD-Kreistagsfraktion mit E-Mail vom 21.02.19:

 

„Die Fraktion möchte den Antrag "kostenlose Fahrradmitnahme bei der Bahn" aufrechterhalten

Das Ziel "den Fahrradverkehr zu fördern und so Emissionen zu senken", wird auch mit unserem Antrag erreicht.

Wir sehen es dabei sogar als besonderen Vorteil an, dass unser Vorschlag nur "konsumtiv" ist, da so wahrscheinlich nur geringe Mittel vom Heidekreis selbst in die Hand genommen werden müssen und dennoch das Ziel wirksam verfolgt wird. Es kommt hinzu, dass durch diese Antragstellung, auch wenn sie abgelehnt wird, dem Heidekreis praktisch keine Nachteile entstehen.

Es ist schon vorgekommen, dass sich niemand um bestimmte Fördermittel beworben hat, das Budget aber besteht. Eine solche Situation könnte dem BMU für die besonderen Vorzüge unserer Idee die Augen öffnen. Einen Versuch ist es allemal wert.“

 

Die Bedingungen des Förderaufrufes, der zudem mit 2019 und 2020 zwei Perioden umfasst, sind eindeutig. Der Fördermittelgeber kann und darf auch nur im Rahmen der Förderbedingungen zuwenden. Die Förderung von konsumtiven Ausgaben ist unzulässig. Die Stellung eines Antrages ist damit von vornherein aussichtslos.