Betreff
Erlass und Verkündung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Obere Wümmeniederung"
Vorlage
2019/2050
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Anpassung des Verordnungstextes und die zusätzlich erstellte Übersichtskarte des Landkreises Harburg über das Naturschutzgebiet „Obere Wümmeniederung" in der Samtgemeinde Tostedt im Landkreis Harburg und der Stadt Schneverdingen im Landkreis Heidekreis.

 

Sachverhalt und Rechtslage:

Die Landkreise Heidekreis und Harburg haben bereits im letzten Jahr (KT-Sitzung im Heidekreis 21.09.2018) die Verordnung zur Neuausweisung des Naturschutzgebietes „Obere Wümmeniederung“ beschlossen.

 

Im Zuge der Vorbereitung zur Veröffentlichung der Verordnung wurde festgestellt, dass an der Verordnung noch einmal eine redaktionelle Änderung vorgenommen werden muss.

 

Dies ist durch die besondere Situation bedingt, dass die Landkreise Heidekreis und Harburg verschiedene Verkündungsblätter verwenden und im Nds. Ministerialblatt  im Gegensatz zum Amtsblatt die Veröffentlichung von Karten mit einem größeren Format als A3 nur mit zu liefernden Blattschnitten möglich ist. Die Umarbeitung in Blattschnitte wäre nur unter einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand möglich.

 

Es wurde daher zusätzlich zu den bereits beschlossenen drei Karten im Maßstab 1:5.000 noch eine Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000 (Format A3) erstellt.

Diese Übersichtskarte wird unter Anpassung des Verordnungstextes verkündet.

 

Daraus resultierend wurde der Verordnungstext unter § 1 Abs. 4 wie folgt angepasst:

 

„Die Lage des NSG ergibt sich aus der mitveröffentlichten Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000 (Anlage 2). Die Grenze des NSG ergibt sich aus den maßgeblichen Karten im Maßstab 1:5.000 (Anlage 1 – Blatt 1-3). Sie verläuft auf der Innenseite des grauen Rasterbandes und ist als durchgezogene schwarze Linie dargestellt. Falls vorhanden, gilt die darunter liegende Grundstücksgrenze. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. Sie können von jedermann während der Dienststunden bei der Samtgemeinde Tostedt und dem Landkreis Harburg – untere Naturschutzbehörde – sowie bei der Stadt Schneverdingen und dem Landkreis Heidekreis – untere Naturschutzbehörde – unentgeltlich eingesehen werden.“

 

 

Ergebnis

Der angepasste Verordnungstext und die zusätzlich erstellte Übersichtskarte  werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verordnungstext und die Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000 werden anschließend im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht.

 

Die maßgebenden Karten (Maßstab 1:5.000) können dann bei der Stadt Schneverdingen und dem Heidekreis während der Dienststunden eingesehen werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenso auf der Internetseite des Landkreises unter www. heidekreis.de unter der Rubrik „Umwelt und Verkehr“ beim Thema "Natur und Landschaftsschutz/Schutzgebiete“.

 

Eine erneute Beratung der lediglich redaktionellen Änderungen im Fachausschuss ist in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Umweltausschusses entbehrlich.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilungen:

Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 2.500,00 € für die Kosten durch die Bekanntmachung und für die zukünftige Beschilderung des Gebietes wurden im Haushaltsplan 2019, „Produkt 55490 Naturschutz und Landschaftspflege“ veranschlagt.

 

Deckungsvorschlag:

entfällt