Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt über den Jahresabschluss 2015 und erteilt dem Landrat die Entlastung für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015.
Der ordentliche Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2015 von 9.756.245,74 € ist der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Der außerordentliche Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2015 von 501.331,83 € ist aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu decken.
Der Kreistag nimmt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015, zu denen der Landrat bzw. der Kreisausschuss die Genehmigung erteilt haben, zur Kenntnis und genehmigt nachträglich nicht genehmigte Aufwendungen/Aus-zahlungen i. H. v. 653.044,66 € (resultierend aus dem Ergebnishaushalt) und sowie weitere 73.208,93 € (alleine resultierend aus dem Finanzhaushalt), zu denen der Landkreis verpflichtet war.
Sachverhalt und Rechtslage:
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Heidekreises hat am 07.02.2019 den Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt. Der Jahresabschluss 2015, der Schlussbericht des RPA sowie die Stellungnahme des Landrates hierzu sind als Anlage beigefügt.
Der Kreistag hat nach § 58 Abs. 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates zu beschließen.
Nach der Zuführung des ordentlichen Jahresergebnisses bzw. Deckung des außerordentlichen Fehlbetrags hat die Rücklage
- aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses einen Bestand von 22.972.648,35 € und
- aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses einen Bestand von 564.387,93 €.
Die Gründe für die Abweichungen zwischen Planansatz und Ergebnis 2015 sind im Rechenschaftsbericht als Anlage zum Jahresabschluss erläutert.
Im Personalkostenbudget sind zu den Ergebniszeilen 13 und 14 unter Berücksichtigung der genehmigten und bereitgestellten überplanmäßigen Aufwendungen insgesamt ungenehmigte überplanmäßige Aufwendungen i. H. v. 653.044,66 € angefallen. Diese Mittelüberschreitung resultiert aus erforderlichen Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen sowie den Rückstellungen für Überstunden.
Darüber hinaus waren im Finanzhaushalt die Zuführungen an die Versorgungskasse für aktive Beamte und Versorgungsempfänger i. H. v. 73.208,93 € als Erwerb von Finanzvermögensanlagen zu buchen, die formal außerplanmäßige Auszahlungen darstellen.
Haushaltsrechtliche Beurteilungen:
s. o.