Betreff
Kredite und Umschuldungen im Haushaltsjahr 2018
Vorlage
2019/2045
Art
Informationsvorlage
Sachverhalt:
Nach § 8 Abs. 1 der Richtlinie des
Landkreises Heidekreis für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von
Krediten vom 01.08.2006 ist der Kreistag über aufgenommene
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu unterrichten.
Weiterhin ist der Kreistag gemäß § 10 Abs. 3 der vorgenannten Richtlinie
über die Umschuldungen zu informieren.
Der im Haushaltsjahr 2018 aufgenommene Kredit geht aus der in der Anlage beigefügten Aufstellung hervor. Umschuldungen gab es in dem Haushaltsjahr nicht.