Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Tal der kleinen Örtze“

in der Gemarkung Oerrel der Stadt Munster im Landkreis Heidekreis.

 

Sachverhalt und Rechtslage:

Der Landkreis Heidekreis ist verpflichtet, dass FFH-Gebiet 81 „Örtze mit Nebenbächen“ als Bestandteil von Natura 2000 bis zum 31.12.2018 durch die Ausweisung eines Schutzgebietes rechtlich zu sichern.

 

Das Gebiet liegt in der naturräumlichen Einheit "Naturpark Südheide“.

 

Es besteht aus zwei Teilgebieten in den Gemarkungen Oerrel (Stadt Munster) und der Gemarkung Wietzendorf im Landkreis Heidekreis und bildet zusammen mit weiteren Teilgebieten im Landkreis Celle das FFH-Gebiet 081 „Örtze mit Nebenbächen“.

 

Der Teilbereich Örtze und Kleine Örtze wurde durch Überarbeitung der bestehenden Naturschutzgebietsverordnung NSG Lü 207 „Tal der Kleinen Örtze“ gesichert. Zu diesem Zweck wurde der Verordnungstext an die Erfordernisse der europäischen Richtlinien angepasst. Die Grenze des bestehenden NSG wurde im Bereich der Örtze an die FFH-Gebietsgrenze mit kleinräumigen Anpassungen zur klaren Nachvollziehbarkeit erweitert. Das NSG hat eine Größe von rd. 450 ha.

 

Die Erhaltung und eigendynamische Entwicklung des Heidebaches "Kleine Örtze" mit Bedeutung als Lebensraum für Fischotter, Steinbeißer, Groppe, Bachneunauge sowie Grüne Keiljungfer bleibt so gewährleistet.

 

Beteiligungsverfahren

Das Beteiligungsverfahren gem. § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) ist mit dem Beginn der Behördenbeteiligung am 02.07.2018 eingeleitet worden. Die beteiligten Behörden erhielten gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG eine Frist bis zum 31.08.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme.

 

Parallel dazu hat die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 01.08.-31.08.2018 in der Stadt Munster und beim Landkreis Heidekreis stattgefunden.

 

Dies wurde in der Stadt Munster ortsüblich bekanntgemacht und zusätzlich am 16.07.2018 in der Böhme Zeitung in Form einer Hinweisbekanntmachung durch den Landkreis

Heidekreis veröffentlicht. Die ausführliche Bekanntmachung sowie die gesamten

Auslegungsunterlagen wurden bereits am 13.07.2018 auf der Heidekreis Homepage veröffentlicht.

 

Insgesamt sind in dem Beteiligungsverfahren 20     Einwendungen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen vorgebracht worden. Die Einwendungen der betreffenden Behörden, Verbände und Grundstückseigentümer wurden ausgewertet, gewürdigt und nach Abwägung aller Belange nach Möglichkeit berücksichtigt.

 

Ergebnis

Der aus dem dargestellten Verfahren resultierende Verordnungstext und die dazu gehörende maßgeblichen Detailkarten (3 Teilkarten) im Maßstab 1:5.000 und die Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000 werden den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beigefügt ist die angepasste Begründung zur Verordnung.

Der Verordnungstext und die maßgebliche Übersichtskarte im DIN A 3 Format im Maßstab 1:50.000 werden anschließend im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht.

Eine Veröffentlichung kann erst in 2019 erfolgen, da bereits am 15.11.2018 der Annahmeschluss für 2018  für das Ministerialblatt war.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilungen:

Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 6.000,00 € für die Kosten durch die Bekanntmachung und für die zukünftige Beschilderung des Gebietes (50 Schilder, 110,00 €/Schild) sind im Haushaltsplan 2019, „Produkt 55490 Naturschutz und Landschaftspflege“ veranschlagt.

 

 

Deckungsvorschlag:

entfällt