Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die beigefügte Verordnung zur Änderung der Taxenordnung im Landkreis Heidekreis.
Sachverhalt und Rechtslage:
Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, Bezirksgruppe
Lüneburg-Wolfsburg (GVN) mit beigefügten Schreiben vom 19.10.2018 eine Anhebung
der Beförderungsentgelte im Taxigewerbe beantragt. Die Beförderungsentgelte
sind vom Heidekreis im Rahmen einer Rechtsverordnung festzusetzen.
Die Anpassung der Tarife wird u. a. mit der Erhöhung des gesetzlichen
Mindestlohnes zum 01.01.2017 von 8,50 € auf 8,84€ sowie ab 01.01.2019 auf 9,19
€ pro Stunde und ab dem 01.01.2020 auf
9,35 € begründet, was bei einem 60%igen Lohnkostenanteil eine
Kostenerhöhung von 6 % ausmacht.
Hinzu kommen allgemeine Preissteigerungen seit 2015 in Höhe von ca. 6 %
und Kosten für den Einbau eines Fiskaltaxameters in Höhe von 0,5 %. Insgesamt
also eine Kostenerhöhung von 12,5 %.
Der GVN beantragt weiter, einen Nachttarif einzuführen. Begründet wird
diese Forderung mit der seit Dezember 2015 bestehenden Verpflichtung, einen Nachtzuschlag in der Zeit von 22.00 Uhr
bis 06.00 Uhr in Höhe von 25 % zu zahlen. Der Grundpreis als
Bereitstellungspreis soll in dieser Zeit um 2 € je Fahrt erhöht werden. Im
Vergleich mit anderen niedersächsischen Landkreisen und Städten wird vom GVN
angemerkt, dass der Landkreis Heidekreis zu den wenigen Landkreisen ohne
Nachtzuschlag gehört. Hier soll der Zuordnung der Kosten nach dem
Verursacherprinzip Rechnung getragen und nur Kunden belastet werden, die das
Taxi nachts in Anspruch nehmen wollen.
In den umliegenden Landkreisen wurden ebenfalls entsprechende Erhöhungen
beantragt. Die Entscheidungen stehen jedoch noch aus.
Die beantragten Erhöhungen sind angemessen und bewegen sich insgesamt
innerhalb der allgemeinen Kostensteigerungen im Taxengewerbe.
Die Änderungen sehen im Einzelnen wie folgt aus:
- Die Erhöhung des
Grundpreises a (Bereitstellungspreis) für jede Fahrt von 06:00 bis 22:00 Uhr einschließlich
einer Fahrleistung von bis zu 43,48 m oder 14,40 Sek. Wartezeit auf 3,40 €
(keine Erhöhung des Preises, Änderung der Fahrleistung von 47,62 m auf
43,48 m (Reduzierung um 9,1%))
- Die Erhöhung des
Grundpreises aa (Bereitstellungspreis) für jede Fahrt von 22:00 bis 06:00 Uhr einschließlich
einer Fahrleistung von bis zu 43,48 m oder 14,40 Sek. Wartezeit auf 5,40 €
(Einführung eines Nachtzuschlages durch Erhöhung des Grundpreises um ca.
58,8% und Änderung der Fahrleistung von 47,62 m auf 43,48 m (Reduzierung
um 9,1%))
- Die Erhöhung des
Wegstreckenentgeltes für jede angefangene besetzt zu fahrende Wegstrecke
von 43,48 m auf 2,30 €/km.
Aufgrund
der Tariferhöhung ergeben sind folgende Fahrpreisänderungen:
bisher künftig
2 km Tagestarif 7,60 € 8,00 €
2 km Nachttarif 10,00 €
3 km Tagestarif 9,70 € 10,30
€
3 km Nachttarif 12,30
€
5 km Tagestarif 13,90 € 14,90
€
5 km Nachttarif 16,90
€
10 km Tagestarif 24,60 € 26,40
€
10 km Nachttarif 28,40
€.
Für Fahrten, die außerhalb des Pflichtfahrgebietes (10 km vom
Betriebssitz) beginnen und enden, ist der Preis frei verhandelbar.
Haushaltsrechtliche Beurteilungen:
Die Tariferhöhungen wirken sich nicht auf den Haushalt des Heidekreises aus.