Betreff
Verordnung über die Festsetzung des ÜSG der Aue
Vorlage
2018/1958
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Verordnung über die Festsetzung des ÜSG der Aue.

 

Sachverhalt und Rechtslage:

Die Unteren Wasserbehörden sind nach den §§ 76, 77 u. 78 Wasserhaushaltsgesetz

(WHG) i. V. m. § 115 Nds. Wassergesetz (NWG) verpflichtet, an ihren Gewässern

Überschwemmungsgebiete (ÜSG) auszuweisen, die ein sogenanntes 100jähriges

Hochwasser überfluten würden. Hierzu werden vom Nds. Landesbetrieb für

Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Ingenieurbüros beauftragt, die

diese ÜSG ermitteln. Der jährliche Umfang dieser Beauftragung ist abhängig von den zugewiesenen Haushaltsmitteln des Landes Niedersachsen. 2014 wurde ein Ingenieurbüro mit der Ermittlung des ÜSG der Aue beauftragt. Nachdem die Unterlagen über das ÜSG vollständig vorlagen, wurde das ÜSG vom NLWKN vorläufig gesichert, sodass sichergestellt ist, dass bei geplanten Vorhaben in diesen Bereichen die Wasserbehörde beteiligt wird. Danach wurde vom Heidekreis die nach § 115 NWG i. V. m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erforderliche Öffentlichkeit des Verfahrens eingeleitet und gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange (TÖP) von dem Vorhaben informiert und um Stellungnahme gebeten.

Bedenken wurden vom Landvolk Nds. sowie der LWK Nds. vorgebracht (s. Anlage Abwägung). Die ÜSG Fläche liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Wietzendorf (s. anliegende Verordnung incl. Karte). Seitens der Gemeinde Wietzendorf wurden Bedenken nicht vorgebracht.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilungen: Die Bekanntmachungskosten in Höhe von 796,82 € sind beim Produkt 53820 (Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht) im HH-Plan 2018 enthalten.

 

 

 

Deckungsvorschlag: