Betreff
Verordnung über die Festsetzung des ÜSG Wietze
Vorlage
2018/1957
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Verordnung über die Festsetzung des ÜSG der Wietze.

 

Sachverhalt und Rechtslage:

Die Unteren Wasserbehörden sind nach den §§ 76, 77 u. 78 Wasserhaushaltsgesetz

(WHG) i. V. m. § 115 Nds. Wassergesetz (NWG) verpflichtet, an ihren Gewässern

Überschwemmungsgebiete (ÜSG) auszuweisen, die ein sogenanntes 100jähriges

Hochwasser überfluten würden. Hierzu werden vom Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Ingenieurbüros beauftragt, die diese ÜSG ermitteln. Der jährliche Umfang dieser Beauftragung ist abhängig von den zugewiesenen Haushaltsmitteln des Landes Niedersachsen. 2014 wurde ein Ingenieurbüro mit der Ermittlung des ÜSG der Wietze beauftragt. Nachdem die Unterlagen über das ÜSG vollständig vorlagen, wurde das ÜSG vom NLWKN vorläufig gesichert, sodass sichergestellt ist, dass bei geplanten Vorhaben in diesen Bereichen die Wasserbehörde beteiligt wird. Vom Heidekreis wurde die nach § 115 NWG i. V. m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erforderliche Öffentlichkeit des Verfahrens eingeleitet und gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange (TÖP) von dem Vorhaben informiert und um Stellungnahme gebeten.

Bedenken wurden von einem Anlieger sowie dem Landvolk Nds. vorgebracht (s. Anlage Abwägung). Die ÜSG Fläche liegt auf dem Gebiet der Stadt Munster sowie der Gemeinde Wietzendorf (s. anliegende Verordnung incl. Karte). Weder von der Gemeinde Wietzendorf noch von der Stadt Munster wurden Bedenken vorgebracht.

 

Haushaltsrechtliche Beurteilungen:

Die Bekanntmachungskosten in Höhe von 899,64 € sind beim Produkt 53820 (Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht) im HH-Plan 2018 enthalten.

 

Deckungsvorschlag: