Beschluss:

 

 


Beratungsverlauf:

Am 27.02.2019 ist eine schriftliche Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion zur Beantwortung in der Kreistagssitzung am 22.03.2019 fristgerecht eingegangen.

 

Anfrage

der Abgeordneten Michael Kalis, Bernhard Schielke, Bastian Dürfeld, Tobias

Reinsch und der Fraktion der AfD

Vollzug des Prostituierten Schutzgesetzes (ProstSchG)

 

Das Prostituiertenschutzgesetz gilt seit dem 1. Juli 2017.

Prostitution ist in vielen Kulturen und Epochen zu finden. Die gesellschaftliche

Bewertung der Prostitution ist regional sehr unterschiedlich, unterliegt einem

starken Wandel und wird von politischweltanschaulichen sowie religiösen

Vorstellungen beeinflusst. Die derzeitige gesellschaftliche Wahrnehmung der

Prostitution ist geprägt von der Zersplitterung in verschiedene Positionen und

Anschauungen, die von totalem Verbot und massiver Kriminalisierung bis zu

völliger Legalisierung und Anerkennung als Erwerbstätigkeit reichen. Rechtlich gilt

seit 2002 in Deutschland eine der liberalsten Prostitutionsgesetzgebungen

Europas. Obwohl das Gesetz zu einer Neubewertung der Prostitution führte und

die rechtliche Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern verbesserte, fällt

die Bilanz gemischt aus. Dies war auch der Grund, weshalb im vergangenen Jahr

ein - nicht unumstrittenes - Prostitutionsschutzgesetz in Kraft getreten ist. Ein

Kernelement dieses Gesetzes ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle

Prostitutionsgewerbe und einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte. Damit

sollen Prostituierte besser geschützt und Kriminalität bekämpft werden. Ein

anderes wichtiges Element ist die Kondompflicht (§ 32 Abs. 1 ProstSchG).

An Straßen im Kreisgebiet stehen vielerorts sogenannte Prostitutionsmobile, in denen

Prostituierte ihre Dienste anbieten.

 

Wir fragen den Kreistag:

1. Wie viele Prostituierte haben sich seit in Kraft treten des

ProstSchG registrieren lassen?

a) Wie viele Aliasbescheinigungen wurden seitens der Kreisbehörden

ausgestellt?

b) Wie viele Personen aus der Sexarbeit bemühten sich bisher vergeblich

um eine Anmeldung als Sexarbeiterin bzw. als Sexarbeiter

und erhielten entsprechend lediglich eine Bescheinigung über ihre

Bemühungen (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?

2. Wie viele sogenannte Prostitutionsfahrzeuge wurden

angemeldet?

a. In welchem rechtlichen Rahmen kann der Landkreis das Parken

von Prostitutionsfahrzeuge an Bundes- oder Kreisstraßen

untersagen?

b. Entsprechen die im Kreisgebiet aufgestellten Prostitutionsfahrzeuge

den in § 19 ProstSchG genannten Mindestanforderungen?

3. Wie bewertet die Landkreis die Befürchtungen von

Sexarbeiterinnen- und Sexarbeiter-Organisationen und

Datenschützern, dass

a) die Mitführungspflicht hinsichtlich der Anmeldebescheinigung

eine stigmatisierende Wirkung habe und

b) diese grundsätzlich geeignet sei, unbefugten Dritten

Erpressungspotenzial an die Hand zu geben?

4. Welches Alter haben die Prostituierten (bitte aufgeschlüsselt nach

Geschlecht und Altersgruppen von je fünf Jahren)?

5. Welche Staatsbürgerschaften haben die Prostituierten (bitte

aufgeschlüsselt nach Nationalität, Geschlecht und Anzahl)?

6. Wie viele Personen kontrollieren die Einhaltung der Kondompflicht

und ordnungsgemäße Beschäftigung in den Betrieben und die

Erfüllung der Anforderungen an die Prostitutionsfahrzeuge?

a) Wie viele Stichproben wurden bisher getätigt?

b) Ist bekannt, ob die Kontrolleure, ähnlich wie in Berlin „um 16 Uhr

Feierabend machen“

(vgl. https://www.bild.de/regional/berlin/prosti tut ionsgesetz/umset

zung-hakt-54670876.bild.html), und, wenn ja, wird dies als sinnvoll

erachtet?

7. Wie haben sich die Zahlen des Menschenhandels (§ 232 StGB)

zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung im Heidekreis in den

vergangenen fünf Jahren entwickelt?

a) Hat es in den vergangenen fünf Jahren merkliche Veränderungen

bezüglich sozialstruktureller Merkmale bei den Opfern von Delikten

nach § 232 StGB gegeben?

 

 

Diese Anfrage beantwortet der Landrat wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:         74 Anmeldungen, davon haben 8 nicht zu einer Ausstellung der Bescheinigung nach § 3 ProstSchG geführt, weil diese von einer anderen Behörde ausgestellt worden ist oder die Prostituierten aus anderen Gründen nach einer ersten Vorsprache nicht wieder gekommen sind.

 

Zu Frage 1a:       66 Bescheinigungen, ca. 60 Aliasbescheinigungen,

 

Zu Frage 1b: Solche „Bescheinigungen über Bemühungen“ werden im Heidekreis nicht ausgestellt.

 

Zu Frage 2:         Für 22 Fahrzeuge liegen Anträge auf Erteilung von Erlaubnissen nach § 12 ProstSchG vor. Die Erlaubnisverfahren sind bisher nicht abgeschlossen.

 

Zu Frage 2a:       Da die Prostitutionsfahrzeuge regelmäßig auf Privatgrund stehen, kann das Parken nach Straßenverkehrsrecht nicht untersagt werden; dies wäre nur im öffentlichen Straßenraum möglich.

 

Zu Frage 2b: Ob die im Heidekreis aufgestellten Prostitutionsfahrzeuge alle den Mindestanforderungen des § 19 ProstSchG entsprechen, kann erst nach Inaugenscheinnahme aller Fahrzeuge im Rahmen der Erlaubnisverfahren beantwortet werden.

 

Zu Fragen 3, 3a und 3b:

                               Eine solche Einschätzung ist hier nicht möglich

 

Zu Frage 4:         Beim Heidekreis angemeldet haben sich ausschließlich weibliche Prostituierte.

                                               Davon im Alter von        18. bis 20 Jahren                3

                                                                                              20 bis 25 Jahren               15

                                                                                              25 bis 30 Jahren               18

                                                                                              30 bis 35 Jahren               10

                                                                                              35 bis 40 Jahren               12

40 bis 45 Jahren                 5 und

Älter als 45 Jahre               3

 

 

Zu Frage 5           Im Heidekreis angemeldet haben sich ausschließlich weibliche Prostituierte.

                               Davon   rumänisch          35

                                                                              bulgarisch           16

                                                                              deutsch                 9

                                                                              polnisch                 4 und

                                               tschechisch und spanisch je    1.

 

Zu Frage 6:         Eine Person (halbtags)

 

Zu Frage 6a:       Eine Zahl kann nicht genannt werden. Soweit möglich, wird auf die Einhaltung der Kondompflicht bei jeder Inaugenscheinnahme im Rahmen der Erlaubnisverfahren geachtet.

 

Zu Frage 6b:       Im Heidekreis wird nicht so verfahren.

 

Zu Fragen 7 und 7a:

                               Hierüber liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor.

 

 

 

 


Abstimmung: