Beschluss:

Der Kreistag beschließt über den Jahresabschluss 2015 und erteilt dem Landrat die Entlastung für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015.

 

Der ordentliche Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2015 von 9.756.245,74 € ist der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

Der außerordentliche Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2015 von 501.331,83 € ist aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu decken.

 

Der Kreistag nimmt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015, zu denen der Landrat bzw. der Kreisausschuss die Genehmigung erteilt haben, zur Kenntnis und genehmigt nachträglich nicht genehmigte Aufwendungen/Aus-zahlungen i. H. v. 653.044,66 € (resultierend aus dem Ergebnishaushalt) und sowie weitere 73.208,93 € (alleine resultierend aus dem Finanzhaushalt), zu denen der Landkreis verpflichtet war.


Beratungsverlauf:

Landrat  O s t e r m a n n   wirkt bei der Abstimmung nicht mit.


Abstimmung: