Betreff
Antrag auf Errichtung und Rückbau von Windenergieanlagen der Firma FWE Windpark;
hier: Zurückstellung des Antrages
Vorlage
0011/2015/1
Aktenzeichen
60
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

1.

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, zu dem Antrag der Fa. FWE Windpark TIS K/S auf „Errichtung von drei WEA Gamesa G 97 i.V.m. dem Rückbau von drei WEA AN Bonus 76/2 MW das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zurzeit nicht in Aussicht zu stellen, da das Baugesuch wegen der Unvollständigkeit der Antragsunterlagen gemessen am Maßstab des § 35 BauGB noch nicht abschließend prüfbar ist. 

 

2.

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, auf der Grundlage des Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 1 “Sondergebiet Windenergie Ilhorn“, einschl. örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung, Ortschaft Ilhorn und Gilmerdingen bzw. des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen (Sonderbauflächen Konzentrationszonen für Windenergie - Bereich Ilhorn) die Zurückstellung des Antrages der Firma FWE Windpark TIS K/S auf „Errichtung von drei WEA Gamesa G 97 i.V.m. dem Rückbau von drei WEA AN Bonus 76/2 MW“ gem. § 15 Abs. 1 bzw. Abs. 3 zu beraten..

Auf die dieser Vorlage beigefügten Antragsunterlagen wird hingewiesen und Bezug genommen.