hier: Zurückstellung des Antrages
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
1.
Der Rat der
Gemeinde Neuenkirchen beschließt, zu dem Antrag der Fa. FWE Windpark TIS K/S
auf „Errichtung von drei WEA Gamesa G 97 i.V.m. dem Rückbau von drei WEA AN
Bonus 76/2 MW das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zurzeit nicht in
Aussicht zu stellen, da das Baugesuch wegen der Unvollständigkeit der
Antragsunterlagen gemessen am Maßstab des § 35 BauGB noch nicht abschließend
prüfbar ist.
2.
Der Rat der
Gemeinde Neuenkirchen beschließt, auf der Grundlage des Aufstellungsbeschluss
(§ 2 Abs. 1 BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 1 “Sondergebiet Windenergie
Ilhorn“, einschl. örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung, Ortschaft Ilhorn
und Gilmerdingen bzw. des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) zur 16.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen (Sonderbauflächen
Konzentrationszonen für Windenergie - Bereich Ilhorn) die Zurückstellung des
Antrages der Firma FWE Windpark TIS K/S auf „Errichtung von drei WEA Gamesa G
97 i.V.m. dem Rückbau von drei WEA AN Bonus 76/2 MW“ gem. § 15 Abs. 1 bzw. Abs.
3 zu beraten..
Auf die dieser
Vorlage beigefügten Antragsunterlagen wird hingewiesen und Bezug genommen.