Beschlussfassung gemäß § 129 NKomVG sowie die Entlastung des Bürgermeisters Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
- Der Jahresabschluss der Gemeinde Neuenkirchen
für das Haushaltsjahr 2011 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
2.
Für das Haushaltsjahr 2011 wird dem Bürgermeister der Gemeinde
Neuenkirchen, Herrn Carlos Brunkhorst, gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG
uneingeschränkte Entlastung erteilt.
3.
Die im Jahresabschluss entstandenen ordentlichen und außerordentlichen
Überschüsse im Ergebnishaushalt 2010 und 2011 werden gem. § 123 Abs. 1 Satz 1
GemHKVO der entsprechenden Überschussrücklage zugeführt.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG
hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Es sind
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen, und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht
nach § 128 Abs.2 NKomVG aus
• Ergebnisrechnung
• Finanzrechnung
• Bilanz
• Anhang
Dem Anhang sind nach § 128
Abs. 2 NKomVG beigefügt
• Rechenschaftsbericht
• Anlagenübersicht
• Schuldenübersicht
• Forderungsübersicht
• Übersicht übertragener
Haushaltsermächtigungen
Der Jahresabschluss 2011 mit
den genannten Inhalten wird mit dieser Beratungsvorlage übersandt. Die
Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind insbesondere im
Rechenschaftsbericht ausführlich erläutert.
Entgegen des in der
Planungen vorgesehenen Defizits von -544.600 € im Ergebnishaushalt, weist der
Jahresabschluss einen Überschuss von 466.138,68 € in der Ergebnisrechnung aus.
Der Bürgermeister hat die
Vollständigkeit und die Richtigkeit der Jahresabschlüsse festgestellt.
Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom 01.12.-18.12.2014 die Prüfung des
Jahresabschlusses gem. § 155 und 156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis dieser
Prüfung ist im Schlussbericht vom 23.01.2015 zusammengefasst.
Die Schlussbemerkung zu dem
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neuenkirchen
zum 31.12.2011 hat folgenden Inhalt:
„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne Prüfungsfeststellungen zum Teil
unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden. Deshalb sind sie in diesem Bericht
nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden. Ebenso nicht erfasst sind die zur
weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und Anregungen in Einzelfällen, soweit
sie nicht von besonders grundsätzlicher und/oder erheblicher Bedeutung für die
Haushaltswirtschaft der Gemeinde sind.
Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen keine Einschränkungen ergeben
(siehe insbesondere die mit Randmarkierungen versehenen Texte), wird nach
pflichtgemäßer Prüfung festgestellt:
1. Der Haushaltsplan ist eingehalten worden.
2. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft –
eingehalten worden.
3. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und
Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
4. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
dar.
Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat nach § 129 Abs. 1 NKomVG über den
Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Bad Fallingbostel,23. Januar 2015
Der Leiter: |
Die Prüfer: |
gez. Frank Zippro |
gez. Otto Leeseberg gez. Marlies Torge-Schmidt“ |
Nach § 129 Abs. 1NKomVG ist
eine Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht zu fertigen. Die
schriftliche Stellungnahme und der Schlussbericht sind als Anlage beigefügt.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
|
In
Vertretung Broocks |
Herrn
Bürgermeister C. Brunkhorst zur Entscheidung
|
(C.
Brunkhorst) |