Betreff
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011;
Beschlussfassung gemäß § 129 NKomVG sowie die Entlastung des Bürgermeisters Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
Vorlage
0007/2015/1
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

  1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Neuenkirchen für das Haushaltsjahr 2011 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

2.      Für das Haushaltsjahr 2011 wird dem Bürgermeister der Gemeinde Neuenkirchen, Herrn Carlos Brunkhorst, gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

3.      Die im Jahresabschluss entstandenen ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse im Ergebnishaushalt 2010 und 2011 werden gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 GemHKVO der entsprechenden Überschussrücklage zugeführt. 

 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs.2 NKomVG aus

 

• Ergebnisrechnung

• Finanzrechnung

• Bilanz

• Anhang

 

Dem Anhang sind nach § 128 Abs. 2 NKomVG beigefügt

 

• Rechenschaftsbericht

• Anlagenübersicht

• Schuldenübersicht

• Forderungsübersicht

• Übersicht übertragener Haushaltsermächtigungen

 

Der Jahresabschluss 2011 mit den genannten Inhalten wird mit dieser Beratungsvorlage übersandt. Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind insbesondere im Rechenschaftsbericht ausführlich erläutert.

 

Entgegen des in der Planungen vorgesehenen Defizits von -544.600 € im Ergebnishaushalt, weist der Jahresabschluss einen Überschuss von 466.138,68 € in der Ergebnisrechnung aus.

 

Der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Jahresabschlüsse festgestellt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom 01.12.-18.12.2014 die Prüfung des Jahresabschlusses gem. § 155 und 156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 23.01.2015 zusammengefasst.

 

Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neuenkirchen zum 31.12.2011 hat folgenden Inhalt:

 

„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden. Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden. Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von besonders grundsätzlicher und/oder erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde sind.

 

Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung festgestellt:

 

1. Der Haushaltsplan ist eingehalten worden.

 

2. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft – eingehalten worden.

 

3. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

4. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar.

 

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat nach § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Bad Fallingbostel,23. Januar 2015

 

Der Leiter:

 

                       Die Prüfer:

gez. Frank Zippro

gez. Otto Leeseberg              gez. Marlies Torge-Schmidt“

 

 

 

 

Nach § 129 Abs. 1NKomVG ist eine Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht zu fertigen. Die schriftliche Stellungnahme und der Schlussbericht sind als Anlage beigefügt.

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

 

In Vertretung

 

 

Broocks

 

 

Herrn Bürgermeister C. Brunkhorst zur Entscheidung

 

 

 

 

(C. Brunkhorst)