a) Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und Beschluss über die Begründung
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a)
Die Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gem. den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Bückeburg, beschlossen.
Zu b)
Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gem. den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Bückeburg, beschlossen.
Zu c)
Auf Grundlage der Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 30 „Sondergebiet Reiterhof Falshorner Straße“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Die dazu gehörende Begründung wird ebenfalls beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Der Rat der Gemeinde
Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 02.07.2020 den Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30
„Sondergebiet Reiterhof Falshorner Straße“ einschließlich örtlicher
Bauvorschriften über Gestaltung in der Ortschaft Neuenkirchen gefasst.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB sind entsprechend durchgeführt worden.
In Fortführung des
Planverfahrens hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Neuenkirchen am
12.05.2022 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und die Auslegung der
Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der
öffentlichen Auslegung benachrichtigt werden.
Ihnen soll
Gelegenheit gegeben werden, zu der Planung Stellung zu beziehen.
Im Rahmen dieser
Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten
Planungsbüro Reinold, Bückeburg, gesichtet und zu denen Abwägungs- und
Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Die Eingabefrist für
die öffentliche Auslegung endete am 15.07.2022, die Eingabefrist für die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 15.07.2022.
Die Abwägungs- und
Beschlussvorschläge zum Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen sind dieser
Verwaltungsvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Es wird
vorgeschlagen, den Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen und die damit
verbunden Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold,
Bückeburg, zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen
nichts anderes ergeben.
Anlässlich der
Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen.
Gemäß § 58 Abs. 2
Nr. 2 NKomVG beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung,
Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.
Das
verfahrensrechtlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes wurde durchgeführt.
Es wird
vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 30 „Sondergebiet Reiterhof Falshorner
Straße“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die dazu gehörende
Begründung soll ebenfalls beschlossen werden.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Planungs- und Verfahrenskosten
sind vom Antragsteller zu tragen.
Entsprechende Vereinbarungen dazu
liegen vor.