Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Service-Wohnen, Visselhöveder
Straße“ zur Ausweisung einer Fläche für
generationsübergreifendes seniorengerechtes Wohnen mit Vorhaben und
Erschließungsplan in der Ortschaft Neuenkirchen wird gefasst.
Das Plangebiet erstreckt sich auf den im anliegenden Lageplan dargestellten Bereich, der Teil dieser Beschlussfassung ist.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Die Gemeinde
Neuenkirchen als Eigentümerin der Grundstücke 181/11, 181/12 und 181/16 an der
Visselhöveder Straße hatte einen Wettbewerb für betreutes Service-Wohnen
verbunden mit einer Projektidee ausgeschrieben.
Es hatten sich
mehrere Interessenten beworben und im Rahmen einer interfraktionellen Sitzung
ihre Konzepte vorgestellt.
Nach intensiven
Beratungen hat der Gemeinderat sich für das Konzept des Hamburger
Architekturbüros Jan Klinker entschieden.
Die Investoren und
Vorhabenträger des Projektes sind Herr Wilhelm Lindenberg und Herr Isa Gashi.
Der zurzeit
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 4 „Langeloh“ lässt keine Baurechte für ein
solches Projekt zu, so dass die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes mit Vorhaben und Erschließungsplan erforderlich wird.
Das setzt einen
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB voraus.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Die Kosten des Verfahrens tragen
die Investoren des Projektes.