Betreff
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020;
Beschlussfassung sowie Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten gemäß § 129 NKomVG i.V. mit § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
Vorlage
0533/2022
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

  1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Neuenkirchen für das Haushaltsjahr 2020 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

  1. Für das Haushaltsjahr 2020 wird dem Bürgermeister der Gemeinde Neuenkirchen gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

  1. Die im Jahresabschluss entstandenen Überschüsse im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis werden gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 und 2 NKomVG der entsprechenden Überschussrücklage zugeführt. 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs.2 NKomVG aus

 

• Ergebnisrechnung

• Finanzrechnung

• Bilanz

• Anhang

 

Dem Anhang sind nach § 128 Abs. 2 NKomVG beigefügt

 

• Rechenschaftsbericht

• Anlagenübersicht

• Schuldenübersicht

• Forderungsübersicht

• Übersicht übertragener Haushaltsermächtigungen

 

Der Jahresabschluss 2020 mit den gem. § 128 Abs. 2 NKomVG geforderten Inhalten wird der Beratungsvorlage beigefügt. Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind insbesondere im Rechenschaftsbericht ausführlich erläutert.

 

Der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Jahresabschlusses am 01.10.2021 festgestellt.

 

Das Jahresergebnis 2020 weist einen Überschuss von 64.064,01 € aus. Davon entfällt auf das ordentliche Ergebnis ein Überschuss von 10.255,67 € und auf das außerordentliche Ergebnis ein Überschuss von 53.808,34€, welche der entsprechenden Überschussrücklage zugeführt werden kann.

 

Entwicklung der Haushaltslage

 

 

geprüft

vorläufig

 

IST

IST

IST

IST

IST

IST

IST

Ergebnis-

haushalt

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

Jahres-

ergebnis

 

0,67 Mio €

 

0,19 Mio €

 

-0,38 Mio €

 

0,60 Mio €

 

0,12 Mio €

 

0,06 Mio €

 

0,05 Mio €

Überschuss-

rücklage

 

1,50 Mio €

 

1,68 Mio €

 

1,30 Mio €

 

1,90 Mio €

 

2,02 Mio €

 

2,09 Mio €

 

2,14 Mio €

 

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom 19.01.-22.03.2022 die Prüfung des Jahresabschlusses gem. § 155 und 156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht zusammengefasst.

 

Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neuenkirchen zum 31.12.2020 hat folgenden Inhalt:

 

Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden. Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden. Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Neuenkirchen sind.

 

Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung gem. § 156 Abs. 1 NKomVG festgestellt:

 

  1. Der Haushaltsplan ist eingehalten worden.
  2. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten worden.
  3. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
  4. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar.

 

Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht entgegen.

 

Hinweise:

Gemäß S 156 Abs. 4 NKomVG ist dieser Schlussbericht unter Beachtung der Belange des Datenschutzes an sieben Tagen öffentlich auszulegen; die Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen.

Die dauernde Aufbewahrung des Jahresabschlusses in ausgedruckter Form gemäß S 41 Abs. 2 KomHKVO ist sicherzustellen.

 

Soltau, 23. April 2022

Der Leiter                                                                           Die Prüfer

gez.                                                                                      gez.

Runge                                                                 Budnowski

Stein“

 

Nach § 129 Abs. 1 NKomVG ist eine Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht zu fertigen. Die schriftliche Stellungnahme und der Schlussbericht sind als Anlage beigefügt.

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG: