Betreff
Anträge auf Einrichtung von Hol- und Bringzonen und Schaffung von Parkplätzen
Vorlage
0532/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Mit Datum vom 26. April 2022 hat die CDU-Fraktion die Einrichtung von Hol- und Bringzonen sowie die Schaffung von Parkplätzen im Bereich vor der alten Sporthalle beantragt.

Der Antrag wird mit der Schulerweiterung und der Nutzung des Bereiches vor der alten Sporthalle als Behelfsparkplatz begründet. Es wird darum gebeten die Grundstücksverhältnisse und Nutzungsmöglichkeiten vor der alten Sporthalle inkl. des begrünten Bereiches bis zum alten Edeka-Parkplatz zu prüfen und das Gelände als Parkplatzfläche herzustellen.

 

Ein weiterer Antrag auf Einrichtung von Hol- und Bringzonen wurde mit Datum vom 16. Mai 2022 durch die Gruppe SPD-FDP-Bündnis 90/Die Grünen eingereicht. Mit diesem Antrag wird die Einrichtung einer Hol- und Bringzone (Gestaltung des Bereiches analog des Parkplatzes vor der Kindertagesstätte Pusteblume) auf dem gemeindeeigenen Grundstück zwischen Kiefernstraße, Lohweg und Behninger Straße vorgeschlagen.

 

Die Anträge sind der Vorlage beigefügt.

 

Die Gemeinde Neuenkirchen hat bereits im Jahr 2017 die Einrichtung von Hol- und Bringzonen durch Herrn Leven vom Büro Bueffee und Herrn Stermpel, Verkehrsplaner, überprüfen lassen.

 

Herr Leven hat an der Entwicklung des Leitfadens des ADAC mitgewirkt und über den Kreispräventionsrat des Heidekreises sowie den Gemeindeunfallversicherungsverband Hannover bereits einige Vorträge im Heidekreis zum Thema Elterntaxis und Hol- und Bringzonen gehalten, in denen er darauf hinweist das die Einrichtung von Hol- und Bringzonen in der Praxis nur zweckführend sind , wenn der Standort eine hohe Akzeptanz bei Eltern und Schülern hat. Mögliche Standorte sollten unter fachlicher Begleitung zusammen mit der Schule, Elternvertretern, der Polizei und den Fraktionen begutachtet werden.

 

Auch Herr Stempel, hat in seinem Verkehrskonzept für die Gemeinde Neuenkirchen die Einrichtung einer Hol- und Bringzone empfohlen. Als möglichen Standort sieht den Bereich Frielinger Str./ Einmündung Kabenstr. oder den Bereich Frielinger Str./ Gartenstr./Am Schützenholz.

 

Zu den vorliegenden Anträge führt er aus, dass

-       der Standort vor der alten Sporthalle ist als Hol- und Bringzone ungeeignet, da die Entfernung zur Schule etwa 300-400m betragen sollte, um eine Wirksamkeit zu erreichen.

-       der Standort am Lohweg wäre von der Entfernung her besser geeignet, jedoch werden hier durch den verstärkten Kraftfahrzeugverkehr in und durch Wohngebiete unnötig stark frequentierte Schulwege gekreuzt und es müssten weitere Flächen befestigt/versiegelt werden.

 

Das weitere Vorgehen ist nun zu beraten.