Betreff
Neufassung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Vorlage
0523/2022
Art
Beschlussvorlage
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Die Neufassung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Neuenkirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Die Gefahrenabwehrverordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde Neuenkirchen vom 20.03.2002, hatte gemäß § 11 eine Geltungsdauer von 20 Jahren. Die Verordnung ist am 20.03.2022 außer Kraft getreten.
Aufgrund des Außerkrafttretens der Gefahrenabwehrverordnung vom 20.03.2002 ist es erforderlich eine neue Gefahrenabwehrverordnung zu erlassen.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
keine