a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
c. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und Beschluss über die Begründung
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und
Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden nach
Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis
genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und
Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Bückeburg, beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und
Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange
untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage
und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des
Planungsbüros Reinold, Bückeburg, beschlossen.
Zu c.
Auf Grundlage der
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zu den
vorgetragenen Anregungen und Hinweisen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 8 „Am Sand Teil II“
mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung zur Ausweisung eines
Gewerbegebietes in der Gemarkung Delmsen gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen.
Die dazu gehörende
Begründung wird ebenfalls beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Der Rat der Gemeinde
Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 den Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Sand
Teil II“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung zur
Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Gemarkung Delmsen gefasst.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB sind entsprechend durchgeführt worden.
In Fortführung des
Planverfahrens hat der Verwaltungsausschuss am 07.04.2022 die öffentliche
Auslegung des Planentwurfes und die Auslegung der Entwurfsbegründung gem. § 3
Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der
öffentlichen Auslegung benachrichtigt werden.
Ihnen soll
Gelegenheit gegeben werden, zu der Planung Stellung zu beziehen.
Im Rahmen dieser
öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom
beauftragten Planungsbüro Reinold, Bückeburg, gesichtet und zu denen Abwägungs-
und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Die Eingabefrist für
die öffentliche Auslegung endete am 31.05.2022, die Eingabefrist für die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ebenfalls am 31.05.2022.
Die Abwägungs- und
Beschlussvorschläge zum Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen sind dieser
Verwaltungsvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Es wird
vorgeschlagen, den Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen und die damit
verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold,
Bückeburg, zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nicht
anderes ergeben.
Anlässlich der
Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen.
Gemäß § 58 Abs. 2
Nr. 2 NKomVG beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung,
Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.
Das
verfahrensrechtlich vorgeschrieben Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes wurde durchgeführt.
Es wird
vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 8 „Am Sand Teil II“ einschließlich
örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung zur Ausweisung eines Gewerbegebietes
in der Gemarkung Delmsen gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die dazu gehörende Begründung soll ebenfalls beschlossen werden.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Haushaltsmittel stehen im
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.