Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 8 "Am Sand Teil II" mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Gemarkung Delmsen;

a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

c. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und Beschluss über die Begründung
Vorlage
0522/2022
Aktenzeichen
60
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

Zu a.

Die Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Bückeburg, beschlossen.

 

Zu b.

Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Bückeburg, beschlossen.

 

Zu c.

Auf Grundlage der Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 8 „Am Sand Teil II“ mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Gemarkung Delmsen gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Die dazu gehörende Begründung wird ebenfalls beschlossen.

 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Sand Teil II“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Gemarkung Delmsen gefasst.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind entsprechend durchgeführt worden.

 

In Fortführung des Planverfahrens hat der Verwaltungsausschuss am 07.04.2022 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und die Auslegung der Entwurfsbegründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt werden.

Ihnen soll Gelegenheit gegeben werden, zu der Planung Stellung zu beziehen.

 

Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Bückeburg, gesichtet und zu denen Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.

 

Die Eingabefrist für die öffentliche Auslegung endete am 31.05.2022, die Eingabefrist für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ebenfalls am 31.05.2022.

 

Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zum Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen sind dieser Verwaltungsvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Es wird vorgeschlagen, den Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold, Bückeburg, zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nicht anderes ergeben.

 

Anlässlich der Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen.

 

Gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.

 

Das verfahrensrechtlich vorgeschrieben Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durchgeführt.

 

Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 8 „Am Sand Teil II“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Gemarkung Delmsen gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Die dazu gehörende Begründung soll ebenfalls beschlossen werden.

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.