a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Bürgeranhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
c. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf und zur Entwurfsbegründung
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und
Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur
Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten
Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Bückeburg,
beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und
Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen
Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als
Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom
Planungsbüro Reinold, Bückeburg, beschlossen.
Zu c.
Die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung
wird beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Für die 26. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen wird das nach dem
Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebene Verfahren durchgeführt.
Grundlage dafür ist
der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 26.08.2021.
Es hat eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Bürgeranhörung vom 11.04.2022 bis einschließlich 13.05.2022 stattgefunden.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig
von der Planung unterrichtet.
Ihnen wurde
Gelegenheit gegeben, ebenfalls bis zum 13.05.2022 Anregungen und Hinweise
vorzutragen.
Im Rahmen dieser
Beteiligungsschritte sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom
beauftragten Planungsbüro Reinold, Bückeburg, inhaltlich gesichtet und zu denen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Anlässlich der
Fachausschusssitzung wird dazu vorgetragen.
Die Abwägungs- und
Beschlussvorschläge sind dieser Vorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Es wird
vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold, Bückeburg, zur
Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.
Es wird weiter
vorgeschlagen, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf
und zur Entwurfsbegründung zu fassen.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Haushaltsmittel sind im
Haushaltsjahr 2022 eingeplant.
Die Planungs- und Verfahrenskosten
werden zum Teil vom Antragsteller und zum Teil von der Gemeinde Neuenkirchen
übernommen.