Betreff
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über den Ausgleichsbeitrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung)
Vorlage
0514/2022/1
Aktenzeichen
60
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über den Ausgleichsbeitrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) wird beschlossen.

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) beschlossen.

 

Die Satzung ist mit Datum vom 01. April 1995 in Kraft getreten.

 

Der Geldbetrag der Zone I wurde auf 5.000,00 DM = 2.556,46 Euro

 

Der Geldbetrag der Zone II wurde auf 4.500,00 DM = 2.300,82 Euro

 

Der Geldbetrag der Zone III wurde auf 3.000,00 DM = 1.533,88 Euro

 

 

festgesetzt.

In Anbetracht der langjährigen Gültigkeit dieser Geldbeträge sind diese nicht mehr zeitgemäß und sollten neu festgesetzt werden.

 

Anlässlich der am 14.03.2022 stattgefundenen Sitzung des Bauausschusses wurde der Tagesordnungspunkt abgesetzt und zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Nach Beratung in der VA-Sitzung am 17.03.2022 wurde mehrheitlich beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, für eine Gesamtzone einheitlich 10.000,00 € festzusetzen.

 

 

 

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG: