BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über den Ausgleichsbeitrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) wird beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Der Rat der Gemeinde
Neuenkirchen hat die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über den
Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze
(Ablösesatzung) beschlossen.
Die Satzung ist mit
Datum vom 01. April 1995 in Kraft getreten.
Der Geldbetrag der
Zone I wurde auf 5.000,00 DM = 2.556,46 Euro
Der Geldbetrag der
Zone II wurde auf 4.500,00 DM = 2.300,82 Euro
Der Geldbetrag der
Zone III wurde auf 3.000,00 DM = 1.533,88 Euro
festgesetzt.
In Anbetracht der
langjährigen Gültigkeit dieser Geldbeträge sind diese nicht mehr zeitgemäß und
sollten neu festgesetzt werden.
Anlässlich der am 14.03.2022 stattgefundenen Sitzung des Bauausschusses wurde der Tagesordnungspunkt abgesetzt und zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.
Nach Beratung in der VA-Sitzung am 17.03.2022 wurde mehrheitlich beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, für eine Gesamtzone einheitlich 10.000,00 € festzusetzen.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG: