BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über den Ausgleichsbeitrag für
nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) wird
beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Der Rat der Gemeinde
Neuenkirchen hat die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über den
Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze
(Ablösesatzung) beschlossen.
Die Satzung ist mit
Datum vom 01. April 1995 in Kraft getreten.
Der Geldbetrag der
Zone I wurde auf 5.000,00 DM = 2.556,46 Euro
Der Geldbetrag der
Zone II wurde auf 4.500,00 DM = 2.300,82 Euro
Der Geldbetrag der
Zone III wurde auf 3.000,00 DM = 1.533,88 Euro
festgesetzt.
In Anbetracht der
langjährigen Gültigkeit dieser Geldbeträge sind diese nicht mehr zeitgemäß und
sollten neu festgesetzt werden.
Es wird
vorgeschlagen,
den Geldbetrag der
Zone I auf 5.000,00 Euro ,
den Geldbetrag der
Zone II auf 4.000,00 Euro
den Geldbetrag der
Zone III auf 3.000,00 Euro
festzusetzen.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG: