a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
c. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und
Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur
Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten
Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Bückeburg,
beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und
Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen
Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als
Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom
Planungsbüro Reinold, Bückeburg, beschlossen.
Zu c.
Die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung
wird beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Das
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 „Am Sand Teil II“ einschließlich
örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung zur Ausweisung eines Gewerbegebietes
in der Gemarkung Delmsen wird nach dem vorgeschriebenen Verfahren des
Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt.
Grundlage dafür ist
der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 04.07.20219.
Es hat eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Bürgeranhörung in der Zeit vom 27.10.2021 bis einschließlich 03.12.2021
stattgefunden.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig
von der Planung unterrichtet.
Ihnen wurde
Gelegenheit gegeben, ebenfalls bis zum 03.12.2021 Anregungen und Hinweise
vorzutragen.
Im Rahmen dieser
Beteiligungsschritte sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom
beauftragten Planungsbüro Reinold, Bückeburg, inhaltlich gesichtet und zu denen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Die Abwägungs- und
Beschlussvorschläge sind dieser Vorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Anlässlich der
Fachausschusssitzung wird dazu vorgetragen.
Es wird
vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen,
wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.
Es wird weiter
vorgeschlagen, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf
und zur Entwurfsbegründung zu fassen.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Haushaltsmittel stehen im
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.