a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
c. Feststellungsbeschluss über die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen und Beschluss über die Begründung
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und
Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden nach
Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis
genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und
Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Bückeburg, beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und
Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange
untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage
und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des
Planungsbüros Reinold, Bückeburg, beschlossen.
Zu c.
Das Verfahren zur
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen zur Ausweisung
von Gewerbegebieten in den Gemarkungen Brochdorf und Delmsen – nach den
Bestimmungen des Baugesetzbuches – wird hiermit festgestellt und beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Nachdem der
Gemeinderat mit dem Aufstellungsbeschluss über die 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes das Verfahren eingeleitet hat und die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB stattfand, wurde nunmehr die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom
beauftragten Planungsbüro Reinold, Bückeburg, gesichtet und zu denen Abwägungs-
und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Der Inhalt der
Stellungnahmen und die Abwägungs- und Beschlussvorschläge sind dieser
Verwaltungsvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Es wird
vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold, Bückeburg, zur
Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes
ergeben.
Anlässlich der
Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen.
Gemäß § 58 Abs. 2
Nr. 2 NKomVG beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung,
Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.
Nachdem nunmehr
dieses Bauleitplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
durchgeführt wurde, hat der Rat gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG den
Feststellungsbeschluss über das Verfahren der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes herbeizuführen und zu fassen.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Haushaltsmittel stehen im
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.