BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Der Bauausschluss beschließt die Straßensanierungsmaßnahmen für das Jahr 2021 gemäß der vorgetragener Prioritätenliste.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Die
gemäß der im Jahr 2019 stattgefundenen Straßenbereisung aufgelisteten und mit
den von der Firma Ge-Komm GmbH im Rahmen des Wirtschaftswegekonzepts und
Bestandsaufnahme der Innerortsstraßen aufgenommenen Straßenzustände
abgeglichene Straßenliste und mit Preisen versehenen Maßnahmen übertreffen das
im Haushaltsjahr 2021 angesetzte Sonderkontingent in Höhe von 100.000,00 €.
Durch
Festlegung von Prioritäten werden entsprechend der vorhandenen Mittel die
auszuführenden Sanierungsmaßnahmen festgelegt.
Die
Prioritätenliste wird den Bauausschussmitgliedern in der Bauausschusssitzung
vorgestellt.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Im Haushaltsjahr 2021 steht ein Sonderkontingent von
100.000,00 € zur Verfügung.