a. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
c. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. BauGB zur 26. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen für die Ausweisung einer
Baulandfläche in der Ortschaft Schwalingen wird gefasst.
Das Plangebiet
erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich, der Teil dieser
Beschlussfassung ist.
Zu b.
Es wird beschlossen,
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zu c.
Es wird beschlossen,
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Der 1. Vorsitzende
des Schworge Mollnhaur un Sleefkeerls e.V., Herr Sascha Weitz, hat die Änderung
des Flächennutzungsplanes zur Aufnahme einer Fläche in der Ortschaft
Schwalingen beantragt.
Es handelt sich um
das gemeindeeigene Grundstück Flur 3, Flurstück 27/1, auf dem die Bebauung
eines Treppenspeichers ermöglicht werden soll.
Die Aufnahme der
Fläche in den Flächennutzungsplan ist baurechtlich für die Genehmigung
erforderlich.
Dazu soll ein
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig
an der Planung beteiligt werden.
HAUSHALTSMÄSSIGE
BEURTEILUNG:
Haushaltsmittel stehen für das
Haushaltjahr 2021 nicht zur Verfügung. Planungs- und Verfahrenskosten, die in
diesem Jahr noch entstehen, sind als außerplanmäßige Ausgaben darzustellen.
Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2022 eingeplant.
Die Planungs- und Verfahrenskosten
werden zum Teil vom Antragsteller und zum Teil von der Gemeinde Neuenkirchen
übernommen.