Betreff
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen zur Ausweisung einer Baulandfläche in der Ortschaft Schwalingen;
a. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
c. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
0467/2021
Aktenzeichen
60
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Zu a.

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. BauGB zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen für die Ausweisung einer Baulandfläche in der Ortschaft Schwalingen wird gefasst.

 

Das Plangebiet erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich, der Teil dieser Beschlussfassung ist.

 

Zu b.

Es wird beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Zu c.

Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Der 1. Vorsitzende des Schworge Mollnhaur un Sleefkeerls e.V., Herr Sascha Weitz, hat die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufnahme einer Fläche in der Ortschaft Schwalingen beantragt.

Es handelt sich um das gemeindeeigene Grundstück Flur 3, Flurstück 27/1, auf dem die Bebauung eines Treppenspeichers ermöglicht werden soll.

Die Aufnahme der Fläche in den Flächennutzungsplan ist baurechtlich für die Genehmigung erforderlich.

 

Dazu soll ein Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt werden.

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE  BEURTEILUNG:

 

Haushaltsmittel stehen für das Haushaltjahr 2021 nicht zur Verfügung. Planungs- und Verfahrenskosten, die in diesem Jahr noch entstehen, sind als außerplanmäßige Ausgaben darzustellen. Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2022 eingeplant.

Die Planungs- und Verfahrenskosten werden zum Teil vom Antragsteller und zum Teil von der Gemeinde Neuenkirchen übernommen.