Betreff
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen "Sonderbaufläche Reiterhof", Falshorner Straße
a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

c. Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf und zur Entwurfsbegründung
Vorlage
0456/2021
Aktenzeichen
60
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Zu a.

Die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu b.

Die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu c.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung wird beschlossen.

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen wird das nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebene Verfahren durchgeführt.

Grundlage dafür ist der Ratsbeschluss vom 02.07.2020.

 

Es hat eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgeranhörung in der Zeit vom 29.03.2021 bis einschließlich 07.05.2021 stattgefunden.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig von der Planung unterrichtet.

Ihnen wurde Gelegenheit gegeben, ebenfalls bis zum 07.05.2021 Anregungen und Hinweise vorzutragen.

 

Im Rahmen dieser Beteiligungsschritte sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, inhaltlich gesichtet und zu denen Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.

 

Anlässlich der Fachausschusssitzung wird dazu vorgetragen.

 

Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge sind dieser Vorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Es wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold, Rinteln, zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.

 

Es wird weiter vorgeschlagen, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf und zur Entwurfsbegründung zu fassen.

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

Planungs- und Verfahrenskosten werden vom Antragsteller getragen.

Entsprechende Vereinbarungen dazu liegen vor.