a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
c. Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf und zur Entwurfsbegründung
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und
Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur
Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten
Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln,
beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und
Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen
Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als
Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom
Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu c.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung wird beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Für die 22. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen wird das nach dem
Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebene Verfahren durchgeführt.
Grundlage dafür ist
der Ratsbeschluss vom 02.07.2020.
Es hat eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Bürgeranhörung in der Zeit vom 29.03.2021 bis einschließlich 07.05.2021
stattgefunden.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig
von der Planung unterrichtet.
Ihnen wurde
Gelegenheit gegeben, ebenfalls bis zum 07.05.2021 Anregungen und Hinweise
vorzutragen.
Im Rahmen dieser
Beteiligungsschritte sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom
Planungsbüro Reinold, Rinteln, inhaltlich gesichtet und zu denen Abwägungs- und
Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Anlässlich der
Fachausschusssitzung wird dazu vorgetragen.
Die Abwägungs- und
Beschlussvorschläge sind dieser Vorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Es wird
vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold, Rinteln, zur
Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes
ergeben.
Es wird weiter
vorgeschlagen, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf
und zur Entwurfsbegründung zu fassen.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Planungs- und Verfahrenskosten
werden vom Antragsteller getragen.
Entsprechende Vereinbarungen dazu
liegen vor.