a. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b. Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
c. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 24. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen für die Ausweisung von
Wohnbauflächen in der Ortschaft Behningen wird gefasst.
Das Plangebiet
erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich, der Teil dieser
Beschlussfassung ist.
Zu b.
Es wird beschlossen,
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zu c.
Es wird beschlossen,
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Frau Frauke Arning,
derzeit wohnhaft in Hamburg, hat für den im anliegenden Lageplan dargestellten
Bereich die Ausweisung von Wohnbauflächen beantragt.
Dazu ist es
erforderlich, die Flächen in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenkirchen
aufzunehmen und dann mit verbindlicher Bauleitplanung zu beplanen.
Beide
Bauleitplanverfahren können zeitgleich durchgeführt werden.
Dazu soll ein
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 As. 1 BauGB frühzeitig an
der Planung beteiligt werden.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Planungs- und Verfahrenskosten
werden von der Antragstellerin getragen.