Betreff
24. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Wohnbauflächen in der Ortschaft Behningen;
a. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b. Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
c. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
0435/2020
Aktenzeichen
60
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Zu a.

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen für die Ausweisung von Wohnbauflächen in der Ortschaft Behningen wird gefasst.

 

Das Plangebiet erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich, der Teil dieser Beschlussfassung ist.

 

Zu b.

Es wird beschlossen, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Zu c.

Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Frau Frauke Arning, derzeit wohnhaft in Hamburg, hat für den im anliegenden Lageplan dargestellten Bereich die Ausweisung von Wohnbauflächen beantragt.

Dazu ist es erforderlich, die Flächen in den Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenkirchen aufzunehmen und dann mit verbindlicher Bauleitplanung zu beplanen.

 

Beide Bauleitplanverfahren können zeitgleich durchgeführt werden.

 

Dazu soll ein Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 As. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt werden.

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

Planungs- und Verfahrenskosten werden von der Antragstellerin getragen.