Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 4 "Vor dem Bruche", einschließlich örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung in der Ortschaft Brochdorf zur Ausweisung von gemischt genutzten Flächen;

a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

c. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
0434/2020
Aktenzeichen
60
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

 

Zu a.

Die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu b.

Die Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu c.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung wird beschlossen.

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

 

Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 4 „Vor dem Bruche“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung in der Ortschaft Brochdorf zur Ausweisung von gemischt genutzten Flächen wird nach dem vorgeschriebenen Verfahren des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt.

Grundlage dafür ist der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 17.10.2019.

 

Es hat eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgeranhörung in der Zeit vom 12.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020 stattgefunden.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig von der Planung unterrichtet.

Ihnen wurde Gelegenheit gegeben, ebenfalls bis zum 20.11.2020 Anregungen und Hinweise vorzutragen.

 

Im Rahmen dieser Beteiligungsschritte sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, inhaltlich gesichtet und zu denen Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.

 

Anlässlich der Fachausschusssitzung wird dazu vorgetragen.

 

Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge sind dieser Vorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Es wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.

 

Es wird weiter vorgeschlagen, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf und zur Entwurfsbegründung zu fassen.

 

 

 

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

Planungskosten und Verfahrenskosten werden vom Antragsteller getragen.

Eine entsprechende Vereinbarung dazu liegt vor.