a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
c. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und
Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur
Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten
Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln,
beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und
Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen
Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als
Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom
Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu c.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung wird beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Das
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 4 „Vor dem Bruche“ einschließlich
örtlicher Bauvorschriften über Gestaltung in der Ortschaft Brochdorf zur
Ausweisung von gemischt genutzten Flächen wird nach dem vorgeschriebenen
Verfahren des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt.
Grundlage dafür ist
der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 17.10.2019.
Es hat eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Bürgeranhörung in der Zeit vom 12.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020
stattgefunden.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig
von der Planung unterrichtet.
Ihnen wurde
Gelegenheit gegeben, ebenfalls bis zum 20.11.2020 Anregungen und Hinweise
vorzutragen.
Im Rahmen dieser
Beteiligungsschritte sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom
Planungsbüro Reinold, Rinteln, inhaltlich gesichtet und zu denen Abwägungs- und
Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Anlässlich der
Fachausschusssitzung wird dazu vorgetragen.
Die Abwägungs- und
Beschlussvorschläge sind dieser Vorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Es wird
vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen,
wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.
Es wird weiter
vorgeschlagen, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf
und zur Entwurfsbegründung zu fassen.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Planungskosten und
Verfahrenskosten werden vom Antragsteller getragen.
Eine entsprechende Vereinbarung
dazu liegt vor.