Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 2 "Gewerbegebiet Grauen" einschließlich örtlicher Bauvorschriften zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Ortschaft Grauen;
a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
c. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
0429/2020
Aktenzeichen
60
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Zu a.

Die Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu b.

Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu c.

Auf Grundlage der Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 2 „Gewerbegebiet Grauen“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften in der Ortschaft Grauen gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Die dazu gehörende Begründung wird ebenfalls beschlossen.

 

 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Nach Vorlage der erforderlichen Auslegungsunterlagen hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Neuenkirchen in seiner Sitzung am 13.10.2020 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der Entwurfsbegründung gem. § 3 As. 2 BauGB beschlossen.

Des weiteren hat der Verwaltungsausschuss die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und der Entwurfsbegründung fand in der Zeit vom 02.11.2020 bis einschließlich 04.12.2020 statt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange waren ebenfalls aufgefordert, ihre Stellungnahmen bis zum 04.12.2020 einzureichen.

 

Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und zu denen Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.

 

Der Inhalt der Stellungnahmen und die Abwägungs- und Beschlussvorschläge sind dieser Beschlussvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Anlässlich der Fachausschusssitzung wird dazu vorgetragen.

 

Es wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.

 

Gem. § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVg beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.

Dazu gehört auch dieser Bebauungsplan.

 

Das baurechtlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung des hier in Rede stehenden Bebauungsplanes wurde durchgeführt.

 

Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 2 „Gewerbegebiet Grauen“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften in der Ortschaft Grauen als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.

 

Die dazu gehörende Begründung soll ebenfalls beschlossen werden.

 

 

 

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

Die Planungs- und Verfahrenskosten werden vom Antragsteller getragen.

Eine entsprechende Vereinbarung dazu liegt vor.