a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
c. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und
Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden nach
Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis
genommen und gemäß den als Anlage beigefügten Textbeiträgen und
Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und
Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange
untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage
beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold,
Rinteln, beschlossen.
Zu c.
Auf Grundlage der
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zu den
vorgetragenen Anregungen und Hinweisen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 2 „Gewerbegebiet
Grauen“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften in der Ortschaft Grauen gem. §
10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die dazu gehörende
Begründung wird ebenfalls beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Nach Vorlage der
erforderlichen Auslegungsunterlagen hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Neuenkirchen in seiner Sitzung am 13.10.2020 die öffentliche Auslegung des
Planentwurfes und der Entwurfsbegründung gem. § 3 As. 2 BauGB beschlossen.
Des weiteren hat der
Verwaltungsausschuss die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche
Auslegung des Planentwurfs und der Entwurfsbegründung fand in der Zeit vom
02.11.2020 bis einschließlich 04.12.2020 statt.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange waren ebenfalls aufgefordert, ihre
Stellungnahmen bis zum 04.12.2020 einzureichen.
Im Rahmen dieser
öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom
beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und zu denen Abwägungs-
und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Der Inhalt der
Stellungnahmen und die Abwägungs- und Beschlussvorschläge sind dieser
Beschlussvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Anlässlich der
Fachausschusssitzung wird dazu vorgetragen.
Es wird
vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zur Kenntnis zu
nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.
Gem. § 58 Abs. 2 Nr.
2 NKomVg beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung,
Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.
Dazu gehört auch
dieser Bebauungsplan.
Das baurechtlich
vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung des hier in Rede stehenden
Bebauungsplanes wurde durchgeführt.
Es wird
vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 2 „Gewerbegebiet Grauen“ einschließlich
örtlicher Bauvorschriften in der Ortschaft Grauen als Satzung gem. § 10 BauGB
zu beschließen.
Die dazu gehörende
Begründung soll ebenfalls beschlossen werden.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Die Planungs- und Verfahrenskosten
werden vom Antragsteller getragen.
Eine entsprechende Vereinbarung
dazu liegt vor.