a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BaGB
c. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und
Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB werden nach
Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis
genommen und gemäß den als Anlage beigefügten Textbeiträgen und
Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und
Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange
untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage
und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom
Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu c.
Auf Grundlage der
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zu den
vorgetragenen Anregungen und Hinweisen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 7 „Pfarrberg“ in der
Ortschaft Delmsen gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die dazu gehörende
Begründung wird ebenfalls beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Der Rat der Gemeinde
Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 7 „Pfarrberg“ in der Ortschaft Delmsen beschlossen.
Nach Vorlage aller
Auslegungsunterlagen hat der Verwaltungsausschuss am 13.10.2020 die öffentliche
Auslegung der Planentwurfs und der Entwurfsbegründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde
ebenfalls beschlossen.
Im Rahmen dieser
öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom
beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und zu denen Abwägungs-
und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Der Inhalt der
Stellungnahmen und die Abwägungs- und Beschlussvorschläge sind dieser
Beschlussvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Anlässlich der
Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen.
Es wird
vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zur Kenntnis zu
nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nicht anderes ergeben.
Gem. § 58 Abs. 2 Nr.
2 NKomVg beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung,
Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.
Dazu gehört auch
dieser Bebauungsplan.
Das baurechtlich
vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung des hier in Rede stehenden
Bebauungsplanes wurde durchgeführt.
Es wird
vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 7 „Pfarrberg“ in der Ortschaft Delmsen als
Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.
Die dazu gehörende
Begründung soll ebenfalls beschlossen werden.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Die Planungs- und Verfahrenskosten
werden vom Antragsteller getragen.
Eine entsprechende Vereinbarung
liegt vor.