Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 7 "Pfarrberg" in der Ortschaft Delmsen;
a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BaGB
c. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
0428/2020
Aktenzeichen
60
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Zu a.

Die Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu b.

Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.

 

Zu c.

Auf Grundlage der Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 7 „Pfarrberg“ in der Ortschaft Delmsen gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Die dazu gehörende Begründung wird ebenfalls beschlossen.

 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Pfarrberg“ in der Ortschaft Delmsen beschlossen.

 

Nach Vorlage aller Auslegungsunterlagen hat der Verwaltungsausschuss am 13.10.2020 die öffentliche Auslegung der Planentwurfs und der Entwurfsbegründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls beschlossen.

 

Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und zu denen Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.

 

Der Inhalt der Stellungnahmen und die Abwägungs- und Beschlussvorschläge sind dieser Beschlussvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.

 

Anlässlich der Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen.

 

Es wird vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nicht anderes ergeben.

 

Gem. § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVg beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.

Dazu gehört auch dieser Bebauungsplan.

 

Das baurechtlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung des hier in Rede stehenden Bebauungsplanes wurde durchgeführt.

 

Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 7 „Pfarrberg“ in der Ortschaft Delmsen als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.

 

Die dazu gehörende Begründung soll ebenfalls beschlossen werden.

 

 

 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

Die Planungs- und Verfahrenskosten werden vom Antragsteller getragen.

Eine entsprechende Vereinbarung liegt vor.