BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Der Gemeinderat
beschließt, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1
„Biogasanlage Sprengel“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich
örtlicher Bauvorschriften gemäß Anlage zu genehmigen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Der Rat der Gemeinde
Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Biogasanlage Sprengel“ mit Vorhaben-
und Erschließungsplan gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Abschluss eines
Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB soll vor dem Satzungsbeschluss erfolgen
und dient der Sicherung der Durchführung des Vorhabens innerhalb einer
bestimmten Frist und zur Verpflichtung der Übernahme der Planungs- und
Erschließungskosten.
Bestandteil des
Vertrages sind der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1
„Biogasanlage Sprengel“, mit Begründung und Umweltbericht sowie der Vorhaben-
und Erschließungsplan nebst Anlagen und Bestandteile.
Gegenstand der
Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Änderung der Aufstellung eines
Containers mit installiertem Gas- BHKW zur Flexibilisierung der Anlage in Bezug
auf eine Erhöhung der Feuerungswärmeleistung.
Diese Änderung im
Anlagenbetrieb ist nicht mehr im planungsrechtlichen Rahmen einer
privilegierten Landwirtschaft (§35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) möglich und bedarf somit
einer verbindlichen Bauleitplanung.
Es wird
vorgeschlagen, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
1 „Biogasanlage Sprengel“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich
örtlicher Bauvorschriften gemäß Anlagen zu genehmigen.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Kostenträger ist der Antragsteller
der Bauleitplanung.
Das Einverständnis dazu liegt vor.