a. Aufstellngsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
c. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird für den Bebauungsplan Nr. 3
„Das Ortsfeld“, Ortschaft Grauen, mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung
gefasst.
Das Plangebiet
erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich, der Teil dieser
Beschlussfassung ist.
Zu b.
Es wird beschlossen,
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zu c.
Es wird beschlossen,
die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan
soll die Bezeichnung Nr. 3 „Das Ortsfeld“, Ortschaft Grauen, erhalten.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Zur Sicherstellung
einer behutsamen Eigenentwicklung und Vorhaltung von Baugrundstücken für
Wohnbauland ist die Ausweisung von Wohnbauflächen erforderlich geworden.
Grundlage dafür ist
die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes als vorbereitende Bauleitplanung.
Um
Grundstücksinteressenten möglichst kurzfristig Wohnbaulandgrundstücke anbieten
zu können, wird vorgeschlagen, ein Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften
des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Dazu soll ein
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Die zu beteiligenden
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 1 BauGB
frühzeitig an der Planung beteiligt werden.
Der Bebauungsplan
soll die Bezeichnung Nr. 3 „Das Ortsfeld“, Ortschaft Grauen, erhalten.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Die Kosten des Verfahrens trägt
die Antragstellerin.