a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
c. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und Beschluss über die Begründung und Umweltbericht
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und
Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden nach
Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis
genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und
Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und
Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange
untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage
und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des
Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu c.
Auf Grundlage der Abwägungs-
und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zu den vorgetragenen
Anregungen und Hinweisen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 „Biogasanlage
Sprengel“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich örtlicher
Bauvorschriften, als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Die dazu gehörende
Begründung und Umweltbericht wird ebenfalls beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Der Rat der Gemeinde
Neuenkirchen hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 den Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 1 „Biogasanlage Sprengel“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan
einschließlich örtlicher Bauvorschriften gefasst.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB sind entsprechend durchgeführt worden.
In Fortführung des
Planverfahrens hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Neuenkirchen am
05.03.2020 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und die Auslegung der
Entwurfsbegründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 2 BauGB an der
Planung beteiligt werden.
Im Rahmen dieser
Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom beauftragten
Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und zu denen Abwägungs- und
Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Die Eingabefrist für
die öffentliche Auslegung endete am 19.06.2020, die Eingabefrist für die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange ebenfalls am 19.06.2020.
Die Abwägungs- und
Beschlussvorschläge zum Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen sind dieser
Verwaltungsvorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Es wird
vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold, Rinteln, zur
Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes
ergeben.
Anlässlich der
Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen.
Gem. § 58 Abs. 2 Nr.
2 NKomVG beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung,
Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.
Das
verfahrensrechtlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
wurde durchgeführt.
Es wird
vorgeschlagen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Biogasanlage
Sprengel“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich örtlicher
Bauvorschriften gem. § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die dazu gehörende
Begründung mit Umweltbericht soll ebenfalls beschlossen werden.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Die Kosten des Verfahrens trägt
der Antragsteller.
Das Einverständnis dazu liegt vor.