a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
c. Feststellungsbeschluss über die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen und Beschluss über die Begründung
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und
Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden nach
Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis
genommen und gemäß den als Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und
Beschlussvorschlägen des Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und
Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen Belange
untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als Anlage
und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen des
Planungsbüros Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu c.
Das Verfahren zur
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen für einen
Teilbereich der Ortschaft Sprengel (Sonderbauflächen Bioenergie) – nach den
Bestimmungen des Baugesetzbuches- wird hiermit festgestellt und beschlossen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Nachdem der
Gemeinderat mit dem Aufstellungsbeschluss über die 19. Änderung des
Flächennutzungsplanes das Verfahren eingeleitet hat und die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB stattfand, wurde nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die vom
beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, gesichtet und zu denen Abwägungs-
und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Die Stellungnahmen
und die Abwägungs- und Beschlussvorschläge sind dieser Verwaltungsvorlage als
Anlage und Bestandteil beigefügt.
Es wird
vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zur Kenntnis zu
nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.
Anlässlich der
Fachausschusssitzung wird zu den eingegangenen Stellungnahmen vorgetragen.
Gem. § 58 Abs. 2 Nr.
2 NKomVG beschließt der Rat ausschließlich über die Aufstellung, Änderung,
Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen.
Nachdem nunmehr
dieses Bauleitplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
durchgeführt wurde, hat der Rat gem. § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG den
Feststellungsbeschluss über das Verfahren der 19. Änderung des
Flächennutzungsplanes herbeizuführen und zu fassen.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Der Antragsteller hat die Kosten
für das Planänderungsverfahren zu tragen.
Das Einverständnis dazu liegt vor.