a. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
b. Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
c. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a.
Die Anregungen und
Hinweise aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden
nach Abwägung der einzelnen Belange untereinander und gegeneinander zur
Kenntnis genommen und gemäß der als Anlage und Bestandteil beigefügten
Textbeiträge und Beschlussvorschläge vom Planungsbüro Reinold, Rinteln,
beschlossen.
Zu b.
Die Anregungen und
Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Abwägung der einzelnen
Belange untereinander und gegeneinander zur Kenntnis genommen und gemäß den als
Anlage und Bestandteil beigefügten Textbeiträgen und Beschlussvorschlägen vom
Planungsbüro Reinold, Rinteln, beschlossen.
Zu c.
Die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Planungsentwurfes und der
Entwurfsbegründung wird beschlossen.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 2 BauGB weiter an
der Planung beteiligt werden.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Für die Aufstellung
der Satzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles – Innenbereichssatzung
Brochdorf – wird das nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebene Verfahren
durchgeführt.
Grundlage dafür ist
der Ratsbeschluss vom 04.07. 2019.
Es hat eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 § Abs. 1 BauGB in Form einer
Bürgeranhörung vom 25.05.2020 bis einschließlich 03.07.2020 stattgefunden.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt
und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Im Rahmen dieser
Beteiligungsschritte sind verschiedene Stellungnahmen eingegangen, die vom
beauftragten Planungsbüro Reinold, Rinteln, inhaltlich gesichtet und zu denen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge erarbeitet wurden.
Anlässlich der
Fachausschusssitzung wird dazu vorgetragen.
Die Abwägungs- und
Beschlussvorschläge sind dieser Vorlage als Anlage und Bestandteil beigefügt.
Es wird
vorgeschlagen, die eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundenen
Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Reinold zur Kenntnis zu
nehmen und zu beschließen, wenn die Beratungen nichts anderes ergeben.
Es wird weiter
vorgeschlagen, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung des
Planentwurfes und der Entwurfsbegründung zu fassen.
Des Weiteren sollen
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
weiter an der Planung beteiligt werden.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Die Planungskosten werden vom
Antragsteller getragen.
Hierüber wurde eine entsprechende
Vereinbarung geschlossen.