Betreff
Berufung von zwei ehrenamtlichen Sachverständigen für Wild- und Jagdschäden
Vorlage
0362/2019
Aktenzeichen
30
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Der Gemeinderat Neuenkirchen beschließt:

 

Herrn Hans-Jürgen Cordes, Behningen 8, 29643 Neuenkirchen, und Herrn Jürgen Arning, Behningen 4, 29643 Neuenkirchen werden für die Dauer von fünf Jahren vom 18.12.2019 bis 17.12.2024 als ehrenamtliche Sachverständige für Wild- und Jagdschäden im Bereich der Gemeinde  Neuenkirchen berufen.

 

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Gemäß § 2 der Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadensachen (WJSchadVO) in der zurzeit gültigen Fassung, beruft die Gemeinde zwei ehrenamtliche Sachverständige für Wild- und Jagdschäden jeweils für die Dauer von fünf Jahren. Die Zeit der derzeitig Berufenen endet am 17.12.2019. Zum 18.12.2019 ist erneut über die Berufung zweier Sachverständiger für Wild- und Jagdschäden zu entscheiden.

 

Für den Bereich der Gemeinde Neuenkirchen waren bisher Herr Hans-Jürgen Cordes und Herr Jürgen Arning, als Sachverständige für Wild- und Jagdschäden berufen. Die Zusammenarbeit mit Herrn Hans-Jürgen Cordes und Herrn Jürgen Arning hat sich bewährt. Herr Cordes und Herr Arning sind mit einer erneuten Berufung in das Ehrenamt für weitere fünf Jahre bis zum 17.12.2024 einverstanden.

 

 

Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt. Für die Aufwendungen der Sachverständigen ist bei Einigung eine Gebühr von 150,00 € und bei Nichteinigung von 180,00 € von den Ersatzpflichtigen an die Sachverständigen zu leisten.

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

Keine