Betreff
Raumprogramm der Grund- und Oberschule Neuenkirchen
Vorlage
0358/2019
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Der Rat beschließt die räumliche Überplanung für den Grundschulbereich der Grund- und Oberschule Neuenkirchen, Kabenstr. 17, 29643 Neuenkirchen.

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Grundlage des vorliegenden Raumprogramms ist die Anzahl der Klassen je Jahrgang aufgrund der vorhandenen Schülerzahlen.

 

  1. Allgemeines

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport vom 26.03.2019 wurde einstimmig beschlossen, dass der Grund- und Oberschule (GOBS) Neuenkirchen für den Grundschulzweig eine Mobilbauklasse aufgrund steigender Schülerzahlen zum 01.08.2019 zur Verfügung gestellt wird.

 

Die räumliche Überplanung mittels eines Raumprogrammes erfolgt nun im nächsten Schritt: Die GOBS Neuenkirchen verzeichnet steigende Schülerzahlen – sowohl im Grundschul- als auch im Oberschulbereich. Die Besonderheit bei der GOBS Neuenkirchen ist, dass dort im Grundschulbereich überdurchschnittlich viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Doppelzählung) unterrichtet werden.

 

Eine Barrierefreiheit ist in der GOBS Neuenkirchen weitestgehend nicht gegeben.

 

Die Federführung bzgl. Planung und Ausführung von Baumaßnahmen liegt bei der Gemeinde Neuenkirchen.

 

  1. Schülerzahlen

Der Schulbezirk der GOBS Neuenkirchen sind die Gebiete der Gemeinde Neuenkirchen und der Stadt Schneverdingen. Aufgrund der Geburtenzahlen wird die Grundschule ab dem Schuljahr 2020/21 in allen 4 Jahrgängen dreizügig sein. Der Anteil an Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, welche doppelt gezählt werden, ist in der GOBS Neuenkirchen mit 19 % überdurchschnittlich hoch. Zum Vergleich: Landkreisweit liegt der durchschnittliche Anteil an Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei 4,6 % (Stand: Schuljahr 2018/19).

 

  1. Raumbedarfe Unterrichtsbereich

 

a)      Allgemeine Unterrichtsräume (AUR)

Der Bedarf an Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) beziffert sich unter Berücksichtigung des Stammklassenprinzips entsprechend der Zügigkeit je Jahrgang auf 12 AUR. Im Raumbestand befinden sich 11 AUR, was einen Fehlbedarf von 1 AUR ergibt.

 

b)      Inklusionsräume

Der Standard von Inklusionsräumen bei einem Schulneubau beträgt 1 Inklusionsraum je 2 Klassen. Aufgrund des hohen Anteils der inklusiv zu beschulenden Kindern (19 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, 2 Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung und 2 Kinder mit dem Förderbedarf „emotionale und soziale Entwicklung“) sind 6 Inklusionsräume zur sonderpädagogischen Förderung notwendig. Vorhanden ist 1 Raum, es besteht ein Fehl von 5 Inklusionsräumen.

 

c)       Weitere Räume

Der Grundschulbereich bietet die Betreuung von 2 Hortgruppen an. Hierfür werden aus Sicht der Schule ein neuer Hortraum und ein Bewegungsraum benötigt. Beide Räume sollten mindestens die Größe eines AUR aufweisen.

 

Die detaillierten Raumbedarfe des Unterrichtsbereichs sind in der Anlage ersichtlich.

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:

 

Die Kosten von An- und Umbaumaßnahme an der GOBS belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf ca. 4 Mio. €. Die Baukosten werden nach m² Fläche aufgeteilt und vom Landkreis Heidekreis an die Gemeinde Neuenkirchen erstattet.