BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Der Rat beschließt die räumliche Überplanung für den Grundschulbereich der Grund- und Oberschule Neuenkirchen, Kabenstr. 17, 29643 Neuenkirchen.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Grundlage
des vorliegenden Raumprogramms ist die Anzahl der Klassen je Jahrgang aufgrund
der vorhandenen Schülerzahlen.
- Allgemeines
Bereits
in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport vom 26.03.2019
wurde einstimmig beschlossen, dass der Grund- und Oberschule (GOBS)
Neuenkirchen für den Grundschulzweig eine Mobilbauklasse aufgrund steigender
Schülerzahlen zum 01.08.2019 zur Verfügung gestellt wird.
Die
räumliche Überplanung mittels eines Raumprogrammes erfolgt nun im nächsten
Schritt: Die GOBS Neuenkirchen verzeichnet steigende Schülerzahlen – sowohl im
Grundschul- als auch im Oberschulbereich. Die Besonderheit bei der GOBS
Neuenkirchen ist, dass dort im Grundschulbereich überdurchschnittlich viele
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Doppelzählung) unterrichtet
werden.
Eine
Barrierefreiheit ist in der GOBS Neuenkirchen weitestgehend nicht gegeben.
Die
Federführung bzgl. Planung und Ausführung von Baumaßnahmen liegt bei der Gemeinde
Neuenkirchen.
- Schülerzahlen
Der
Schulbezirk der GOBS Neuenkirchen sind die Gebiete der Gemeinde Neuenkirchen
und der Stadt Schneverdingen. Aufgrund der Geburtenzahlen wird die Grundschule
ab dem Schuljahr 2020/21 in allen 4 Jahrgängen dreizügig sein. Der Anteil an
Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, welche doppelt gezählt werden,
ist in der GOBS Neuenkirchen mit 19 % überdurchschnittlich hoch. Zum Vergleich:
Landkreisweit liegt der durchschnittliche Anteil an Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf bei 4,6 % (Stand: Schuljahr 2018/19).
- Raumbedarfe Unterrichtsbereich
a) Allgemeine Unterrichtsräume (AUR)
Der Bedarf an Allgemeinen
Unterrichtsräumen (AUR) beziffert sich unter Berücksichtigung des
Stammklassenprinzips entsprechend der Zügigkeit je Jahrgang auf 12 AUR. Im
Raumbestand befinden sich 11 AUR, was einen Fehlbedarf von 1 AUR ergibt.
b) Inklusionsräume
Der Standard von Inklusionsräumen
bei einem Schulneubau beträgt 1 Inklusionsraum je 2 Klassen. Aufgrund des hohen
Anteils der inklusiv zu beschulenden Kindern (19 Kinder mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf, 2 Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung und 2 Kinder mit
dem Förderbedarf „emotionale und soziale Entwicklung“) sind 6 Inklusionsräume
zur sonderpädagogischen Förderung notwendig. Vorhanden ist 1 Raum, es besteht
ein Fehl von 5 Inklusionsräumen.
c) Weitere Räume
Der Grundschulbereich bietet die
Betreuung von 2 Hortgruppen an. Hierfür werden aus Sicht der Schule ein neuer
Hortraum und ein Bewegungsraum benötigt. Beide Räume sollten mindestens die
Größe eines AUR aufweisen.
Die
detaillierten Raumbedarfe des Unterrichtsbereichs sind in der Anlage
ersichtlich.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Die Kosten von An- und Umbaumaßnahme an der GOBS belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf ca. 4 Mio. €. Die Baukosten werden nach m² Fläche aufgeteilt und vom Landkreis Heidekreis an die Gemeinde Neuenkirchen erstattet.