BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zur Schiedsperson wird für den Rest der laufenden Wahlperiode, d. h. bis Oktober 2023, Herr Andrè Kardas gewählt.
Zur stellvertretenden Schiedsperson wird Frau Tanja Graß für den Rest der laufenden Wahlperiode, d. h. bis Oktober 2023, gewählt.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Die Schiedspersonen
werden gemäß § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz vom Rat der
Gemeinde auf fünf Jahre gewählt. Die Schiedspersonen werden nach der Wahl vom
Direktor des Amtsgerichtes Soltau förmlich ernannt und verpflichtet.
Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen hat am 18.10.2018 Frau Ursula Stolzenbach-Räke als Schiedsperson und Herrn Andrè Kardas zur stellvertretenden Schiedsperson gewählt und am 26. November 2018 fand die förmliche Ernennung und Verpflichtung durch den Direktor des Amtsgerichts Soltau, Herrn Springer, statt.
Am 18. Juni 2019 teilte Frau Stolzenbach-Räke mit, dass sie aus persönlichen Gründen aus dem Ehrenamt als Schiedsfrau vorzeitig entlassen werden möchte.
Diese Niederlegung des Schiedsamtes wurde vom Amtsgericht Soltau am 22. Juli 2019 bestätigt.
Von den, aus September 2018, eingegangenen Bewerbungen hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 05.09.2019 vorgeschlagen, aufgrund seiner Erfahrungen, die bisherige stellvertretende Schiedsperson, Andrè Kardas, Rutenmühler Straße 57, 29643 Neuenkirchen, zur Schiedsperson und Frau Tanja Graß, Bahnhofstraße 5, 29643 Neuenkirchen, zur stellvertretenden Schiedsperson zu wählen.
Herr Kardas hat sich mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt.
Eine Entschädigung für die Ausübung des Amtes als Schiedsperson erfolgt nicht.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG: