a. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
c. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Zu a:
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird für den Bebauungsplan Nr. 2 „Am Osterfeld“, Ortschaft Tewel, mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung gefasst.
Das Plangebiet erstreckt sich auf den im Lageplan dargestellten Bereich, der Teil dieser Beschlussfassung ist.
Zu b:
Es wird beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zu c:
Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung Nr. 2 „Am Osterfeld“, Ortschaft Tewel erhalten.
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Zur Sicherstellung
einer behutsamen Eigenentwicklung und Vorhaltung von Baugrundstücken für
Bauwillige ist die Ausweisung von Wohnbaulandflächen erforderlich geworden.
Die Nachfrage nach
Baugrundstücken in Tewel besteht nach wie vor.
Um auch weiterhin
das Bauen in Tewel zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, ein kleines
Wohnbaugebiet auszuweisen.
Mit konsequenter
Fortführung der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) in
verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) soll der im anliegenden Lageplan
dargestellte Planbereich als Wohnbaulandfläche ausgewiesen werden.
Um
Grundstücksinteressenten möglichst kurzfristig Wohnbaulandgrundstücke anbieten
zu können, wird vorgeschlagen, ein Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften
des Baugesetzbuches durchzuführen.
Dazu soll ein
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Die zu beteiligenden
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gem. § 4 Abs. 1 BauGB
frühzeitig an der Planung beteiligt werden.
Der Bebauungsplan
soll die Bezeichnung Nr. 2 „Am Osterfeld“, Ortschaft Tewel, erhalten.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Haushaltsmittel sind im
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 veranschlagt.