Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
0345/2019
Art
Beschlussvorlage

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung beschlossen.

 

SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan wurde am 29.11.2018 vom Gemeinderat beschlossen und vom Landkreis Heidekreis mit Schreiben vom 18.12.2018 genehmigt.

 

Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Gemeinden unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen. Darüber hinaus dürfen entsprechend § 119 Abs. 1 NKomVG Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. Die in der Haushaltssatzung festgeschriebene Höhe der so genannten Verpflichtungsermächtigungen kann nur mit einer Nachtragssatzung geändert werden.

 

Die Aufstellung dieses Nachtragshaushaltsplanes wurde erforderlich, um den zukünftigen Raumbedarf an der Grund- und Oberschule Neuenkirchen räumlich zu überplanen und Mittel für eine erforderliche Erweiterung bereitzustellen. Im 1. Nachtrag 2019 sind zunächst Planungskosten in Höhe von 100.000 € bereitzustellen, die Baukosten in Höhe von ca. 4 Mio. € sind als VE in den Jahren 2020 und 2021 veranschlagt. Eine erforderliche Kreditaufnahme zur Finanzierung der Maßnahme sowie Zuschüsse des Mitschulträgers Landkreis Heidekreis sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.

 

Weiterhin sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ca. 1,65 Mio. € für den Grunderwerb zur Ausweisung von Gewerbegebieten in den Gemarkungen Brochdorf und Delmsen einzuplanen.

 

Zudem werden vom Land Niedersachsen zusätzliche Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Neukirchen hat Fördermittel für die Sanierung der Sporthalle der Grund- und Oberschule Neuenkirchen beantragt. Die Kosten der Baumaßnahme und die möglichen Fördermittel sind ebenfalls in den Nachtragshaushalt einzuarbeiten.

 

Im Rahmen der IEK Förderung „Kleine Städte und Gemeinden“ mussten die Baukosten für den Anbau am Kindergarten in Tewel in der mittelfristigen Finanzplanung für die Förderperiode 2020 an den aktuellen Baukostenindex angepasst werden.

 

Ferner wurden in diesem Nachtrag wesentliche Änderungen aufgenommen, die sich im Laufe des Haushaltsjahres in Form von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ergeben haben bzw. bereits jetzt absehbar sind.

 

Eine Aufstellung aller Änderungen ist dem 1. Nachtragshaushaltplan beigefügt. Die näheren Erläuterungen zu diesen Positionen werden in der Sitzung vorgetragen und sind ebenfalls der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 zu entnehmen. 

 

HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG: