Benennung der Straße
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNGSBESCHLUSS:
Die im anliegenden Planauszug dargestellte Erschließungsstraße wird wie folgt benannt:
Am Apfelgarten
SACHVERHALT / RECHTSLAGE; STELLUNGNAHME DES AMTES:
Für den Straßenzug im Baugebiet „Am Apfelgarten“ muss über einen Straßennamen entschieden werden.
Die Erschließung des Baugebietes ist abgeschlossen. Dazu sollte zunächst über die Straßenbezeichnung beraten und entschieden werden.
Da die Gemeinde Neuenkirchen erst zu einem späteren Zeitpunkt die Erschließungsstraße übernimmt, kann dann auch erst die Widmung gem. § 6 Nds. Straßengesetz (NStrG) als öffentliche Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr erfolgen.
Gem. § 93 Abs. 3 NkomVG beschließt ausschließlich der Ortsrat über die Benennung von Straßen und Plätzen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Erschließungsstraße im Baugebiet mit dem Namen „Am Apfelgarten“ zu benennen.
HAUSHALTSMÄSSIGE BEURTEILUNG:
Die Kosten für die Beschaffung der Straßennamenschilder sind aus dem laufenden Haushalt zu bezahlen.